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Rede von Monika Düker zum FDP-Antrag im NRW-Landtag zur Visafrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Minderheitenrecht zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist das
vornehmste Recht der Opposition, um mögliche Missstände des
Regierungshandelns aufzuklären und um die Regierung zu kontrollieren.
Deshalb ist es richtig - und dies wird auch durch den Entschließungsantrag
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betont -, dass alle möglicherweise offen
Fragen im Zusammenhang mit der Visa-Politik der Bundesregierung im
Untersuchungsausschuss des Bundtages geklärt werden sollen und auch geklärt
werden. Was die Landesregierung hierzu beitragen kann, wird sie tun, davon
gehe ich aus.
Der Untersuchungsausschuss zum so genannten Volmer Erlass befasst sich mit
der Visa Vergabe an den deutschen Auslandsvertretungen in Kiew, Moskau,
Tirana und Pristina. Der Erlass stammt vom 03. März 2000 - und nicht vom 03.
Mai 2000, wie es die FDP behauptet -, er galt weltweit für 186 Visa
ausstellende Botschaften.
In Kiew gab es in den Jahren 2000 bis 2002 einen ungewöhnlichen Anstieg der
Visa-Verfahren. Grund für den Anstieg der Visa-Vergabe in Kiew war vor allem
das illegale Ausnutzen zweier Verfahren der Visa-Vergabe, nämlich den
Reiseschutzpässen und dem Reisebüroverfahren.
Bei der Erleichterung der Reisefreiheit geht es immer um die Abwägung von
Freiheit und Sicherheit. Hintergrund des Volmer-Erlasses waren unzählige
Petitionen, die im Hinblick auf Besuchsmöglichkeiten von Familienangehörigen
auf Zustände hingewiesen haben, die im deutlichen Widerspruch zum Art. 6 des
Grundgesetzes - Schutz von Ehe und Familie - standen. Daher kamen
richtigerweise zahlreiche Forderungen nach einer Änderung der Visapolitik au
s allen politischen Lagern. Um es noch einmal zu betonen, es geht um
zeitlich befristete Besuchervisa und mitnichten um Einwanderungspolitik.
Diese Erleichterung der Besuchsmöglichkeiten für Familienmitglieder über
Grenzen hinweg, steht nicht per se im Widerspruch zum Sicherheitserfordernis
der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland. Erst die
kriminelle Energie von Schleusern und anderen, die Notsituationen von
Menschen ausnutzen, stellt eine Sicherheitsgefährdung dar. Wobei deutlich
hervorgehoben werden muss, dass kriminalstatistisch nicht zu belegen ist,
dass Schleuser wiederum nur Kriminelle ins Land bringen. Laut
BKA-Kriminalstatistik gab es nach 1999/2000 keinen sprunghaften Anstieg der
Zahl der Tatverdächtigen aus der Ukraine, die mit Visa in die Bundesrepublik
eingereist sind. Die Zahl der statistisch erfassten Fälle ukrainischer Opfer
von Menschenhandel, vor allem Prostitution, ist in diesem Zeitraum nicht
gestiegen, sondern zurückgegangen. Zu den genauen Zahlen für NRW wird der
Innenminister sicherlich weitere Ausführungen machen können.
Mit dem Anwachsen der Bewerberzahlen in der Botschaft von Kiew und dem
Bekannt werden vom Missbrauch des Verfahrens, wurde das Reisebüroverfahren
zum 1.10.2001 für Kiew eingestellt. Die Anerkennung des Reiseschutzpasses
wird aufgrund des in Köln eingeleiteten Ermittlungsverfahrens zum
28.06.2002 ausgesetzt. Die Erlasslage zeigt, dass auf veränderte
Sicherheitslagen reagiert wurde. Mittlerweile setzt sich die CDU auf
EU-Ebene für die Erleichterungen der Visa-Erteilung für die Ukraine ein.
Auch Elmar Brook hat diesem Beschluss des Europaparlaments vom 13.01.2005
zugestimmt.
Staatliches Handeln bewegt sich bei der Fragestellung der
Reiseerleichterungen stets im Spannungsfeld zwischen Freiheit und
Sicherheit. Dies hat weder mit Sozial- oder Multkultiromantik - geschweige
denn mit Ideologie - zu tun, sondern mit unserem gewachsenen liberalen
Verfassungsstaat und Verfassungsverständnis. Darüber hinaus spielt die
Osterweiterung der EU in diesem Zusammenhang eine historisch bedeutsame
Rolle. Die Anforderungen an staatliches Handeln, Bürgerinnen und Bürger
schützen zu müssen, ändern sich je nach Sicherheitslage. Die Gefahrenquellen
können in der Regel nicht unmittelbar beeinflusst werden. Der Staat reagiert
also mit Restriktionen, dies ist, so die Erlasslage, geschehen. Die
Besuchsrechte wurden wieder beschränkt.
Die weitere Aufklärung im Hinblick auf mögliche Versäumnisse muss und soll
der Untersuchungsausschuss in Berlin betreiben.
An dieser Aufklärung werden wir uns konstruktiv beteiligen. Woran wir uns
nicht beteiligen werden, ist an einer rückwärts gewandten Debatte, die auf
die Herausforderungen der Globalisierung und des zusammenwachsenden und
größer werdenden Europas mit Abschottung und Ausgrenzung reagiert. Dem
Versuch mögliche Versäumnisse in der Visapolitik zu instrumentalisieren und
dem Scheitern einer weltoffenen Politik das Wort zu reden, setzen wir eine
Realpolitik entgegen, die Globalisierung nicht abwehrt, sondern im Interesse
Deutschlands steuert und gestaltet. Daran halten wir fest. Das hat nichts
mit Ideologie oder verklärtem Weltbild zu tun, sondern mit der
Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Meine Damen und Herren, lassen sie mich abschließend noch eine Bemerkung
machen:
In Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen geht es um die Aufklärung
möglicher Missstände und die Klärung, wer hierfür die Verantwortung trägt
und, jedenfalls dann, wenn das Aufklärungsinteresse ernst gemeint ist, es
geht auch um Genauigkeit in der Sachaufklärung sowie dem Herausarbeiten
zielführender Fragestellungen. Nicht zuletzt geht es um die genaue und
sachliche journalistische Aufbereitung der Tatsachenlage. Häufig gelangen
Fakten erst durch die Recherche der Presse an die Öffentlichkeit. Insofern
spielt die sogenannte Vierte Gewalt eine tragende Rolle.
Mir liegt es fern, irgendetwas klein zu reden oder zu verharmlosen.
Allerdings sind die Superlative schon in der Überschrift des Antrages der
FDP kaum noch zu steigern. Dies zeigt, dass die FDP einmal mehr unter einem
deutlichen Verlust des Augenmasses leidet. Immerhin waren es auch
VertreterInnen der FDP, u.a. namentlich Frau Leuthheuser-Schnarrenberger,
die diesen angeblich zutiefst ideologisch begründeten Akt seinerzeit
eingefordert und auf Änderungen der Visapraxis gedrängt haben.
Ich würde mir wünschen, dass insbesondere diejenigen, die die Arbeit des
Berliner Untersuchungsausschuss von außen betrachten, genau prüfen, ob sie
diese Wortwahl in diesem Zusammenhang für angemessen erachten. Eine
Versachlichung, trotz parteipolitischen Interessen, wäre wünschenswert.
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