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Visa-VerfahrenRede von Monika Düker zum FDP-Antrag im NRW-Landtag zur Visafrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Minderheitenrecht zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist das vornehmste Recht der Opposition, um mögliche Missstände des Regierungshandelns aufzuklären und um die Regierung zu kontrollieren.

Deshalb ist es richtig - und dies wird auch durch den Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betont -, dass alle möglicherweise offen Fragen im Zusammenhang mit der Visa-Politik der Bundesregierung im Untersuchungsausschuss des Bundtages geklärt werden sollen und auch geklärt werden. Was die Landesregierung hierzu beitragen kann, wird sie tun, davon gehe ich aus.

Der Untersuchungsausschuss zum so genannten „Volmer Erlass“ befasst sich mit der Visa Vergabe an den deutschen Auslandsvertretungen in Kiew, Moskau, Tirana und Pristina. Der Erlass stammt vom 03. März 2000 - und nicht vom 03. Mai 2000, wie es die FDP behauptet -, er galt weltweit für 186 Visa ausstellende Botschaften.

In Kiew gab es in den Jahren 2000 bis 2002 einen ungewöhnlichen Anstieg der Visa-Verfahren. Grund für den Anstieg der Visa-Vergabe in Kiew war vor allem das illegale Ausnutzen zweier Verfahren der Visa-Vergabe, nämlich den Reiseschutzpässen und dem Reisebüroverfahren.

Bei der Erleichterung der Reisefreiheit geht es immer um die Abwägung von Freiheit und Sicherheit. Hintergrund des „Volmer-Erlasses“ waren unzählige Petitionen, die im Hinblick auf Besuchsmöglichkeiten von Familienangehörigen auf Zustände hingewiesen haben, die im deutlichen Widerspruch zum Art. 6 des Grundgesetzes - Schutz von Ehe und Familie - standen. Daher kamen richtigerweise zahlreiche Forderungen nach einer Änderung der Visapolitik au s allen politischen Lagern. Um es noch einmal zu betonen, es geht um zeitlich befristete Besuchervisa und mitnichten um Einwanderungspolitik. Diese Erleichterung der Besuchsmöglichkeiten für Familienmitglieder über Grenzen hinweg, steht nicht per se im Widerspruch zum Sicherheitserfordernis der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland. Erst die kriminelle Energie von Schleusern und anderen, die Notsituationen von Menschen ausnutzen, stellt eine Sicherheitsgefährdung dar. Wobei deutlich hervorgehoben werden muss, dass kriminalstatistisch nicht zu belegen ist, dass Schleuser wiederum nur Kriminelle ins Land bringen. Laut BKA-Kriminalstatistik gab es nach 1999/2000 keinen sprunghaften Anstieg der Zahl der Tatverdächtigen aus der Ukraine, die mit Visa in die Bundesrepublik eingereist sind. Die Zahl der statistisch erfassten Fälle ukrainischer Opfer von Menschenhandel, vor allem Prostitution, ist in diesem Zeitraum nicht gestiegen, sondern zurückgegangen. Zu den genauen Zahlen für NRW wird der Innenminister sicherlich weitere Ausführungen machen können.

Mit dem Anwachsen der Bewerberzahlen in der Botschaft von Kiew und dem Bekannt werden vom Missbrauch des Verfahrens, wurde das Reisebüroverfahren zum 1.10.2001 für Kiew eingestellt. Die Anerkennung des Reiseschutzpasses wird aufgrund des in Köln eingeleiteten Ermittlungsverfahrens zum 28.06.2002 ausgesetzt. Die Erlasslage zeigt, dass auf veränderte Sicherheitslagen reagiert wurde. Mittlerweile setzt sich die CDU auf EU-Ebene für die Erleichterungen der Visa-Erteilung für die Ukraine ein. Auch Elmar Brook hat diesem Beschluss des Europaparlaments vom 13.01.2005 zugestimmt.

Staatliches Handeln bewegt sich bei der Fragestellung der Reiseerleichterungen stets im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit. Dies hat weder mit Sozial- oder Multkultiromantik - geschweige denn mit Ideologie - zu tun, sondern mit unserem gewachsenen liberalen Verfassungsstaat und Verfassungsverständnis. Darüber hinaus spielt die Osterweiterung der EU in diesem Zusammenhang eine historisch bedeutsame Rolle. Die Anforderungen an staatliches Handeln, Bürgerinnen und Bürger schützen zu müssen, ändern sich je nach Sicherheitslage. Die Gefahrenquellen können in der Regel nicht unmittelbar beeinflusst werden. Der Staat reagiert also mit Restriktionen, dies ist, so die Erlasslage, geschehen. Die Besuchsrechte wurden wieder beschränkt.

Die weitere Aufklärung im Hinblick auf mögliche Versäumnisse muss und soll der Untersuchungsausschuss in Berlin betreiben.

An dieser Aufklärung werden wir uns konstruktiv beteiligen. Woran wir uns nicht beteiligen werden, ist an einer rückwärts gewandten Debatte, die auf die Herausforderungen der Globalisierung und des zusammenwachsenden und größer werdenden Europas mit Abschottung und Ausgrenzung reagiert. Dem Versuch mögliche Versäumnisse in der Visapolitik zu instrumentalisieren und dem Scheitern einer weltoffenen Politik das Wort zu reden, setzen wir eine Realpolitik entgegen, die Globalisierung nicht abwehrt, sondern im Interesse Deutschlands steuert und gestaltet. Daran halten wir fest. Das hat nichts mit Ideologie oder verklärtem Weltbild zu tun, sondern mit der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Meine Damen und Herren, lassen sie mich abschließend noch eine Bemerkung machen:

In Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen geht es um die Aufklärung möglicher Missstände und die Klärung, wer hierfür die Verantwortung trägt und, jedenfalls dann, wenn das Aufklärungsinteresse ernst gemeint ist, es geht auch um Genauigkeit in der Sachaufklärung sowie dem Herausarbeiten zielführender Fragestellungen. Nicht zuletzt geht es um die genaue und sachliche journalistische Aufbereitung der Tatsachenlage. Häufig gelangen Fakten erst durch die Recherche der Presse an die Öffentlichkeit. Insofern spielt die sogenannte Vierte Gewalt eine tragende Rolle.

Mir liegt es fern, irgendetwas klein zu reden oder zu verharmlosen. Allerdings sind die Superlative schon in der Überschrift des Antrages der FDP kaum noch zu steigern. Dies zeigt, dass die FDP einmal mehr unter einem deutlichen Verlust des Augenmasses leidet. Immerhin waren es auch VertreterInnen der FDP, u.a. namentlich Frau Leuthheuser-Schnarrenberger, die diesen angeblich „zutiefst ideologisch begründeten Akt“ seinerzeit eingefordert und auf Änderungen der Visapraxis gedrängt haben.

Ich würde mir wünschen, dass insbesondere diejenigen, die die Arbeit des Berliner Untersuchungsausschuss von außen betrachten, genau prüfen, ob sie diese Wortwahl in diesem Zusammenhang für angemessen erachten. Eine Versachlichung, trotz parteipolitischen Interessen, wäre wünschenswert.

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