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GRÜNE EnergiepolitikRegulierung für Energiemarkt
26. März 2003

   Von der Einigung zwischen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde und einer Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den Strom- und Gassektor geht ein wichtiges energiepolitisches Signal aus: Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten auf dem Strommarkt gehören zusammen.

   Energieintensive Unternehmen, insbesondere die Aluminiumindustrie, haben in letzter Zeit auf die Belastung durch steigende Strompreise hingewiesen. Rot-Grün hat sich wie folgt geeinigt:

   Soweit energieintensive Unternehmen von der Umlage der Kosten durch das EEG so stark belastet werden, dass ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird, kann die Belastung durch eine Einzelfallprüfung deutlich verringert werden. Dies gilt nur für industrielle Großverbraucher (ab 100 GWh pro Jahr, bei denen das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung 20 Prozent übersteigt). Damit haben wir eine Regelung gefunden, die punktgenau den betroffenen Unternehmen hilft, aber Mitnahmeeffekte ausschließt. Die Regelung wird zügig umgesetzt und ist zunächst befristet. Die Befristung kann bei der großen Novelle des EEG aufgehoben werden.

   Die hohen Stromkosten in der Industrie sind jedoch auch auf mangelnden Wettbewerb zurückzuführen. Während die Gewinne der Stromkonzerne explodieren, sind die Preise wieder auf das Niveau vor der Liberalisierung gestiegen. Der Weg der freiwilligen Verbändevereinbarung hat sich nicht bewährt. Deshalb wird Deutschland - als letztes Land in Europa - auf den regulierten Netzzugang setzen. In Zukunft wird eine staatliche Wettbewerbsbehörde die Aufsicht über den fairen Netzzugang erhalten. Sie wird für Wettbewerb, Nicht-Diskriminierung und Transparenz sorgen und die Spielregeln für die Preisbildung für den Netzzugang festlegen.

   Die Koalition hat damit ein hervorragendes Gesamtpaket beschlossen. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien kann weiter gehen. Es wird darauf geachtet, dass die Kostenbelastung für Industrie und Verbraucher vertretbar bleibt und der Wettbewerb intensiviert wird, um die Stromkosten insgesamt zu reduzieren. Die Beschluss ist ausgewogen und verbindet Umweltschutz und Wettbewerb in optimaler Weise.

Oliver Krischer,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Energiepolitik

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