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BioethikRede von Christa Nickels zur Biopolitik-Debatte im Deutschen Bundestag, 20.02.2003

Sehr geehrter Präsident,
meine Damen und Herren,


   "Die ganze Geschichte des medizinischen Fortschritts ist eine Geschichte des Machbarkeitswahns", erklärte neulich Professor Kentenich, ein hoch angesehener Fortpflanzungsmediziner, während einer Bioethik-Veranstaltung unserer Fraktion.

   Er hat recht: Ohne das Sich-nicht-Abfinden-können und -wollen mit den Leiden der Menschheit, ohne die Revolte gegen Fatalismus, ohne das Streben nach Glück und Erkenntnis gäbe es viele der technischen und medizinischen Errungenschaften nicht, die den Menschen in den entwickelten Industriestaaten ein gutes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen.

   Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

   Denn diese Himmelsstürmerei kann abstürzen und sich sogar in ihr Gegenteil, in Barbarei verkehren. Fortschritt, der nicht über sich selbst reflektiert und sich nicht selbst begrenzt, verkehrt sich in sein Gegenteil. Das ist der Grundgedanke der Dialektik der Aufklärung.

   Lange genug mussten wir uns anhören, die Vertreter dieser Position seien religiöse Fundamentalisten. Dabei beruht die Erfolgsgeschichte sämtlicher demokratischer Zivilgesellschaften darauf, dass sie gelernt haben, einem ungezügelten Machbarkeitswahn Zügel anzulegen und Grenzen zu setzen. Die Entwicklung der universalen Menschenrechte hätte es nicht gegeben ohne die Einsicht, dass die Gesellschaft und der Staat sich selbst Grenzen setzen müssen und dass der Einzelne Abwehrrechte hat gegen den Zugriff von Staat und Gesellschaft und gegen kollektive Begehrlichkeiten. Dieser Einsicht verdanken wir Artikel 1 unseres Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Entscheidend ist dabei, dass diese Menschenwürde jedem menschlichen Leben zukommt: Sie kann weder verdient noch verloren werden.

   Aber wann sind die Grenzen dessen erreicht, was wir machen dürfen? Wo finden wir die Kriterien für die nötigen Grenzziehungen?

   Die Grenze ist da erreicht, wo getötet wird, um zu heilen - oder wo sogar töten als heilen ausgegeben wird. Bei der PID wird kein kranker Embryo geheilt, sondern er wird ausselektiert und getötet. Und beim therapeutischen Klonen werden Embryonen hergestellt und anschließend getötet in der Hoffnung, damit Heilmittel für andere Menschen zu gewinnen. Menschliches Leben wird hier instrumentalisiert und vernutzt für fremde Zwecke, und damit ist die Menschenwürde in ihrem Kern angetastet.

   In der Präambel unseres neuen Grundsatzprogramms verpflichten wir Bündnisgrünen uns zur "Parteinahme für die Schwächsten". Das ist keine Gefühlsdusseligkeit, sondern gibt uns einen konkreten Maßstab vor für unsere Politik.

   Machen wir uns doch nichts vor, meine Damen und Herren: Wir alle sind nicht nur am frühesten Beginn unseres Lebens existentiell ausgeliefert, sondern in gleicher Weise auch am Ende unseres Lebens, wenn es ans Sterben geht. Und auch im Laufe unseres Lebens wird es keinem von uns erspart bleiben, solche Phasen des Ausgeliefert-Seins durchstehen zu müssen. Wohl dem, der dann in einer Gesellschaft lebt, die an den Schwächsten Maß nimmt.

   Morgen wird in Magdeburg das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung eröffnet: Diese Gelegenheit sollten wir nutzen, um uns erneut damit auseinanderzusetzen, worum und um wen es eigentlich geht, wenn wir davon sprechen, "Leid vermeiden zu wollen". Geht es dabei wirklich um das Wohl der Behinderten, Schwerkranken oder Sterbenden? Geht es nicht in Wahrheit viel mehr darum, uns den Anblick dieses Leids ebenso zu ersparen wie die Gelder, die für diese Menschen ausgegeben werden müssen, damit sie eine gute Lebensqualität haben? Diese Frage wird uns auch in der Debatte um die Gesundheitsreform noch ein vielen Stellen einholen und ohne klare Grundsätze werden wir diese Debatte als Gesellschaft nicht unbeschadet überstehen.

   Deshalb bin ich froh und stolz, dass wir es als Parlament gleich zu Beginn einer neuen Legislaturperiode und trotz der international schwierigen Lage geschafft haben, erneut eine Enquetekommission "Recht und Ethik der Medizin" einzusetzen.

   Diese Enquete wird zwei wesentliche Aufgaben haben: Zum einen geht es darum, den Fundus an Wissen und Unterscheidungskriterien weiterzugeben, den sich der Deutsche Bundestag zu diesen grundlegenden Fragen in den letzten 20 Jahren erarbeitet hat.

   Zum anderen müssen auf dieser Grundlage entscheidende rechtliche Regelungen erarbeitet werden. Ich erinnere nur an das schon seit 1994 ausstehende Fortpflanzungsmedizingesetz.

   Auf Grund des Wesentlichkeitsgebots ist es vornehmste Aufgabe des Parlaments als Gesetzgebers, das zu tun.

   Diese Aufgabe können wir nicht delegieren an die Regierung oder an Fachkommissionen, meine Damen und Herren - das müssen wir schon selber machen.

Ich danke Ihnen,

Christa Nickels
(Mitglied des Deutschen Bundestages, Staatssekretärin a.D.)


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