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Eingetragene Lebenspartnerschaft
Der erste Durchbruch bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist geschafft: Das erlassene Gesetz der Regierungsfraktionen ist ein historisches Ereignis. Bis 1969 waren homosexuelle Handlungen in der Bundesrepublik noch strafbar. Bis in die 80er Jahren hinein galt das Zusammenleben von Männer oder Frauenpaaren vor deutschen Gerichten noch als "sittenwidrig". Jetzt ist für Schwule und Lesben das Standesamt greifbar. Wir sind der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen und derer der Beendigung der rechtlichen Diskriminierung einen entscheidenden Schritt näher gekommen.
Das hartnäckige Verhandeln hat sich gelohnt. Wir konnten gegenüber den ersten Entwürfen aus dem Justizministerium ein deutliches Plus an Gleichstellung für Schwule und Lesben herausholen. Steuer, Sozialversicherungs, Dienst und Ausländerrecht: Alles im grünen Bereich.
Kernpunkte des Lebenspartnerschaftsgesetzes:
Es wird ein neues familienrechtliches Institut für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften geschaffen.
Eintragung beim Standesamt. Im Falle der Trennung ist ein gerichtliches Verfahren vorgesehen.
Die Eintragung begründet gegenseitige Fürsorge und Unterhaltspflichten, gegebenenfalls auch über das Bestehen der Partnerschaft hinaus.
Namensrecht: Lebenspartnerschaften erhalten alle Möglichkeiten eines Familiennamens wie Eheleute einschließlich der Möglichkeit eines Doppelnamens.
Gleichstellung mit Eheleuten im gesetzlichen Erbrecht.
Gleichstellung mit Ehegatten bei der Erbschaftssteuer (Steuerklasse und Freibeträge), bei der Schenkungssteuer und Grunderwerbssteuer.
Rechtssicherheit für binationale Paare: Die ausländerrechtlichen Vorschriften zum Familiennachzug für Ehegatten werden für Lebenspartnerschaften entsprechend angewandt. Das gleiche gilt für die Vorschriften zur Arbeitsgenehmigung.
Kranken und Pflegeversicherung: Beitragsfreie Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Lebenspartner und dessen Kinder. Auch bei der Pflegeversicherung werden Lebenspartner Eheleuten gleichgestellt.
Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Dienstrecht: Regelungen für Ehegatten im Beamtenrecht und bei der Beamtenbesoldung finden auch auf eingetragene Lebenspartner Anwendung.
Ein kleines Sorgerecht für Kinder in der Lebenspartnerschaft: Lebenspartner erhalten die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes.
Verbesserte Sozialleistungen, wenn Kinder vorhanden sind: Erhöhter Leistungssatz bei Arbeitslosengeld, wenn der Lebenspartner des Arbeitslosen ein Kinder oder Kinder hat. Einbeziehung der Lebenspartner in die Regelungen beim Bundeserziehungsgeld.
herstellen von Verwandtschaftsverhältnissen: Die Verwandten eines Lebenspartners gelten als mit dem anderen Lebenspartner verschwägert.
Und das sind nur einige Punkte. Lebenspartner werden umfassend als Familienangehörige anerkannt. Sie erhalten damit umfassende Zeugnisverweigungs und Auskunftsrechte. Mit den Rechten bringt das Gesetz selbstverständlich auch Verpflichtungen. So sollen die Lebenspartner untereinander zur Fürsorge und Unterstützung, damit auch zum angemessenen Unterhalt, verpflichtet sein.
Das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein Mammutwerk. Über hundert Gesetze und Verordnungen müssen geändert werden, um für schwule und Lesben umfassend Gerechtigkeit zu schaffen: Vom Steuerrecht bis zum Gesetz über die Krankenversicherung für Landwirte, vom Personenstandsrecht bis zum Entwicklungshelfergesetz, von der Strafprozessordnung bis zur Ausbildungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten.
Die Bevölkerung ist längst bereit, das JA-Wort zu geben. Alle Meinungsumfragen zeigen, dass eine deutliche Mehrheit die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare unterstützt. Die Bürgerinnen und Bürger haben in ihrer großen Mehrheit klar erkannt: Die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen nimmt niemandem etwas weg. Sie schafft vielmehr Sicherheit für Menschen, die auf Dauer füreinander einstehen wollen.
Wir wollten ein Gesetz mit einem fairem Verhältnis von Rechten und Pflichten, das dem Leitbild der Gleichberechtigung gerecht wird. Es ist einer demokratischen Gesellschaft nicht zuträglich, wenn einem Teil der Bürgerinnen und Bürger wichtige Rechte vorenthalten bleiben. Eine moderne Gesellschafts und Familienpolitik muss auch gleichgeschlechtlichen Paaren Rechtssicherheit bieten.
Und tatsächlich: Nach kontroversen Debatten und Einigungsversuchen hat es am 01.08.2001 dann endlich geklappt. Das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ist durchgesetzt!
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