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Perspektiven für die Bau und Wohnungspolitik in Dormagen
Grüne Bausteine einer Bau und Wohnungspolitik sind unter anderem der Erhalt und die Förderung preisgünstigen Wohnens, Nutzungsoptimierung und Flächensicherung sowie die Beteiligung der BürgerInnen.
Unbestreitbar ist die Tatsache, daß durch die Ausweisung von Flächen als Baugebiete diese für die Natur verloren gehen, auch durch sogenannte Ausgleichsflächen kann hier im Grundsatz kein Ersatz geschaffen werden. Die bebauten und versiegelten Flächen gehen dem Naturhaushalt langfristig verloren. dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Gebiete vorher ökologisch hochwertig waren oder nicht. Ausschlaggebend ist der quantitative Verbrauch an Flächen. Der Boden ist eine nichtvermehrbare Ressource. Einmal bebaut, verliert der Naturhaushalt eine Fläche, die von ihrer Größe her nicht ersetzt werden kann.
Flächen werden gebraucht für Wohnen, Arbeiten, Soziales, Freizeit u.a.m.
Dieses sind Felder, auf die nicht verzichtet werden kann. Es kommt also auf eine sinnvolle Nutzung an. Der Widerspruch ist der zwischen dem nichtvermehrbaren Gut "Boden" und dem Bedarf. Hier bedarf es eines Mittelweges zwischen Überverdichtung und Flächenfraß".
Bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden, müssen alle baureifen Grundstücke (Baulücken) aktiviert werden. Dies kann geschehen durch städtebauliche Verträge, Entwicklungssatzungen oder auch Baugeboten.
Erst hiernach sollten Baugebiete ausgewiesen werden. Im Bebauungsplan sollten die ökologischen und sozialen Aspekte berücksichtigt werden.
Es ist grundsätzlich auf eine soziale Mischung der Gebiete zu achten und auf einen sparsamen Flächenverbrauch zu dringen. Bei einer städtischen Förderung sollten grundsätzlich keine freistehenden 1FamilienHäuser gefördert werden. Bei dieser Bauform ist der Flächenverbrauch am Größten. Eine Förderung sollte nicht auf die Fläche des Grundstücks bezogen werden, sondern auf die ökologische Bauweise.
Bei der Ausweisung und Schaffung neuer Baugebiete kommen erhebliche Kosten auf die Stadt zu. Es muß eine Infrastruktur und soziale Einrichtungen geschaffen werden.
Die Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und Schulen etc. sind Kosten der Allgemeinheit, sie dürfen nicht auf die "Verursacher" umgelegt werden. Dies würde dem Gedanken einer Solidargemeinschaft widersprechen. Hier sollte auch weiterhin bei der Umwandlung von Acker in Bauland der Mehrwert weitestgehend abgeschöpft werden und für diese Kosten herangezogen werden.
Die Kosten für Straßen und Kanäle sind Kosten, die die Verursacher zu tragen haben. Hier sind alle Einsparpotentiale zu nutzen. Bei den Kanälen bedeutet dies Versickerung und Maßnahmen des Trinkwassersparens an den Beispielen der Stadt Frankfurt.
Bei den Straßen bedeutet das vernünftige Dimensionierung der Straßen, Rad und Fußwege und einen weitergehenden Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr (MIV). Eine Umlage dieser Kosten erscheint sinnvoll, dabei ist zu berücksichtigen, daß der Stadt, aufgrund der Wohnortnahme auch mehr Steuereinnahmen zufließen, wenn "Auswärtige" angesiedelt werden.
Gerade Städte wie Dormagen haben eine besondere Verantwortung den umliegenden Ballungsräumen gegenüber. Einem Ausbluten dieser Gebiete ist entgegenzuwirken. Dies ist bei der Baulandausweisung zu berücksichtigen. Wichtig hierzu ist eine Bedarfsermittlung, die sich an der sozialen Stellung der Wohnungssuchenden orientiert. Gerade TransferleistungsempfängerInnen sind besonders benachteiligt, sie bedürfen ausreichenden, preiswerten Wohnraum. Dieser ist ihnen vornehmlich im GeschoßMietwohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
Der Mietwohnungsbau bedeutet keine Entindividualisierung des Einzelnen, hier sind jedoch die zukünftige MieterInnen bei der Planung in geeigneter Weise zu beteiligen und die Instrumente der MieterInnenbeteiligung konsequent umzusetzen.
Bei der Schaffung von Bauland ist darauf zu achten, daß die Planungsgewinne der Landbesitzer in einem verträglichen Rahmen bleiben. Dies kann in privatwirtschaftlichen Verträgen erzielt werden.
Bei der Bereitstellung von Bauland bedarf es einer sinnvollen, daß heißt dem "Flächenfraß" konträr stehenden, Bodenbevorratungspolitik. Hierbei entstehen Kosten, die durch die Gründung einer lokalen Grundstücksgesellschaft mit der lokalen Kreditwirtschaft minimiert werden können.
Ziel GRÜNER Bau und Bodenpolitik ist die Schaffung von ausreichend Wohnraum, der sozial sinnvoll und ökologisch verträglich errichtet wird.
Grundsätzlich sind die Mittel des Erbbaurechts bei der Vergabe von Grundstücken, ob nun zu Wohnraumzwecken oder gewerblichen Zwecken, anzuwenden. Hierbei sind die Einflußmöglichkeiten der Stadt auf die Nutzung der Grundstücke am Größten.
Eine Verteilung der durch Baugebiete entstehenden Kosten hat, wie oben beschrieben, zu erfolgen. Dies ist auch bei der Vergabe im Erbbaurecht möglich. Die Kosten für Soziales trägt die Allgemeinheit, also der städtische Haushalt, die Kosten für die Infrastruktur trägt der Nutzer. Wenn es nämlich einen Unterschied macht, ob viel asphaltierte Fläche zu bezahlen ist, oder nicht, ist ein gewisser Lenkungseffekt zu erwarten. Sollte dies nicht durch ordnungsrechtliche Spielräume ermöglicht werden, so ist auf privatrechtliche Verträge zurückzugreifen.
Trotz einer angespannten Haushaltslage müssen die Kosten für soziale Einrichtungen von der Allgemeinheit getragen werden, eine "Verteilung nach dem Verursacherprinzip" fördert die Entsolidarisierung der Gesellschaft.
Die Abschöpfung des Mehrwertes bei der Umwandlung von Acker in Bauland hat mittels privatrechtlichen Verträgen zu erfolgen, d.h. der Ankauf von zukünftigen Baulandflächen durch die Stadt, oder mit Hilfe der Grundstücksgesellschaft, zu entwicklungsfähigen Preisen (begünstigtes Agrarland).
Die Bevölkerungsstatistik spielt bei der Baulandzuweisung eine große Rolle. Hier wird eine Überalterung der Bevölkerung angenommen. Die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland wird immer älter, dies ist eine Tatsache, der auch die Stadt Dormagen nicht entgehen kann. In dem der Abwanderungsdruck auf die Ballungsräume erhöht wird, wirkt dies auch Nachteilig für Dormagen. Die Probleme, die die Ballungsräume, hier Köln und Düsseldorf, haben, sind bekannt. (z.B. die Kosten durch die Pendlerströme, mangelnde Einnahmen, bedingt durch die Abwanderung.)
Auch in Dormagen entstehen Kosten und Nachteile, die Bodenpreise steigen, der Flächenfraß nimmt zu, die Umwandlung in eine sog. "Schlafstadt". Dieser Entwicklung wollen wir entgegenwirken. Es kann nicht angehen, daß die Zuwanderung erkauft wird, durch eine Versiegelung des Stadtgebietes.
Es müssen ausreichende Flächen für den Naturhaushalt bereitstehen. Eine weitere Versiegelung hat Auswirkungen auf Flora, Fauna und das Klima vor Ort, es führt auch zu weiterer Förderung, durch den Wuchs in der Fläche, des MIV. Sie bedeutet größere Verkehrsbelastungen und Mehraufwendungen für Straßenbau, letztendlich nimmt die Mobilität, definiert als zurückgelegte km/pro Stunde ab. Sie führt zu einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zu gesundheitlichen Belastungen für uns alle.
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