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Nach Störfall im Chemiepark Worringen: BUND erstattet Strafanzeige und fordert Konsequenzen
vom 20.03.2008
Düsseldorf/BUND. Wegen des Störfalls auf dem Betriebsgelände der Firma Ineos in Köln-Worringen hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Der BUND begründet die Anzeige mit den Straftatbeständen der schweren Gefährdung durch die Freisetzung von Giften und Luftverunreinigung durch das hochgiftige Acrylnitril und weiterer Brandgase. Dazu bestehe der Verdacht eines Verstoßes gegen die Störfallverordnung. Gleichzeitig forderte der BUND das NRW-Umweltministerium auf, die „Geheimniskrämerei” um die insgesamt etwa 450 Betriebsbereiche in NRW, die der Störfallverordnung unterliegen, zu beenden. Die Bevölkerung habe ein Anrecht auf Transparenz und Aufklärung über die Gefahren in der Nachbarschaft von potenziell gefährlichen Chemieanlagen und Pipelines.
Im Hinblick auf den Großbrand in Worringen kritisiert der BUND den offenbar viel zu gering bemessenen Abstand der 30 Jahre alten Ethylen-Pipeline zu dem Acrylnitril-Tank. Auch sei unklar, wer eigentlich Betreiber der Rohrfernleitung sei und wieso es solange dauerte, bis diese Fernleitung geschlossen wurde. Ob der Acrylnitril-Tank dem Stand der Sicherheitstechnik genügte, sei ebenfalls zweifelhaft.
Vor Wiederinbetriebnahme der Rohrfernleitung müsse geklärt werden, ob der ursächliche Defekt auch an anderen Übergabestellen der Ethylengasleitung im Bundesgebiet auftreten kann. Dazu fordert der BUND ein umfangreiches Messprogramm, insbesondere auch im Hinblick auf die mögliche Freisetzung von perfluorierten Tensiden (PFT) infolge der Löscharbeiten.
Auch die sehr kontroverse Auffassung von Risikokommunikation sei bei diesem Störfall wieder einmal bestätigt worden. Die Bevölkerung sei lange im Unklaren über die Gefährlichkeit der freigesetzten Stoffe gelassen worden. Die „reflexartig gegebene Entwarnung” sei verfrüht und fahrlässig gewesen.
Das NRW-Umweltministerium forderte der BUND wiederholt auf, die Bevölkerung endlich über alle der Störfallverordnung unterliegenden Betriebsbereiche zu informieren. Die Herausgabe der entsprechenden Liste war dem BUND unter Verweis auf vermeintliche Terrorismusgefahren verweigert worden. Vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte der BUND unlängst ein Urteil erstritten, welches die Behörden zur Freigabe der entsprechenden Angaben verpflichtet. Dieses Urteil sei auch für Nordrhein-Westfalen verpflichtend.
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