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Förderung erneuerbarer Energien wird verbessert
vom 16.12.2003

Berlin. Neue Konditionen fuer das Marktanreizprogramm ab 2004

Das Bundesumweltministerium verbessert die Foerderung des Marktzugangs fuer erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Ab 2004 gelten neue Foerderrichtlinien, die der gestiegenen Nachfrage nach Foerdergeldern Rechnung tragen. Zudem wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Kuenftig koennen neben privaten Nutzern auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Antraege im Rahmen des MAP stellen. Freiberuflich Taetige sowie kleine und mittlere Unternehmen koennen die Richtlinie aber erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen.

Die neuen Richtlinien gelten bis Ende 2006. Das Marktanreizprogramm wird gespeist aus den Oekosteuereinnahmen, die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen. Im naechsten Jahr stehen dafuer 200 Millionen Euro (nach 190 Mio. Euro in 2003) zur Verfuegung. Die Mittel werden bis 2006 kontinuierlich auf 230 Mio. Euro erhoeht. Im Rahmen dieses Programms foerdert der Bund den staerkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschuesse oder Teilschulderlasse, mit denen zinsguenstige Darlehen der Kreditanstalt fuer Wiederaufbau (KfW) vorzeitig teilweise getilgt werden.

Mit Zuschuessen werden bei der Errichtung Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen fuer Schulen und Universitaeten sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse gefoerdert. Die Antraege bearbeitet das Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Biogasanlagen, grosse Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW mit Darlehen und von der Bundesregierung mit Teilschulderlassen gefoerdert.

Das zentrale Ziel des Marktanreizprogramms ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu staerken und dazu beizutragen, dass deren Kosten gesenkt und deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird. Bundesumweltminister Juergen Trittin: "Mit den neuen Foerderrichtlinien staerken wir die Investitionsanreize und schaffen Investitionssicherheit. Von der Erweiterung der Antragsberechtigten im kommunalen Bereich erwarte ich Impulse fuer den Ausbau der erneuerbaren Energien."

Hinweis: Die neuen Richtlinien werden morgen im Bundesanzeiger 234 veroeffentlicht. Sie sind im Internet ( www.bmu.de) abrufbar. Foerderantraege sind ebenfalls ueber Internet (www.bafa.de oder www.kfw.de) zu erhalten.

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Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 12.12.2003

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