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Hanau, Kalkar und Plutoniom - China auf dem Weg zum Schnellen Brüter
vom 09.12.2003
In der Debatte um den Wunsch Chinas, die Hanauer Nuklearfabrik von Siemens zu erwerben, ist vielfach behauptet worden, dass eine Gefahr der Proliferation schon deshalb nicht bestehe, weil China über keinen Schnellen Brüter verfüge. Tatsächlich strebt China die Brütertechnologie mit Nachdruck an – ein erster Testreaktor soll in 2005 in Betrieb gehen. Die chinesischen Bestrebungen sind so konkret, dass China sich bemüht, Brennelemente für den schnellen Brüter zu erwerben. Kalkar: Des Brüters Kern Bereits im November und Dezember 2002 haben RWE Power/RSNR Gespräche mit hochrangigen chinesischen Delegationen geführt, um das Interesse der chinesischen Seite an einer Übernahme des SNR-Kerns -- also des ehemaligen Kalkar-Kerns -- auszuloten. Der dem RWE gehörende SNR-Kern besteht aus 205 Brennelementen, enthält ca. 1,6 Tonnen Plutonium und lagert derzeit -- in Einzelbehältern verpackt – in der sogenannten „Staatlichen Verwahrung” auf dem Gelände der ehemaligen MOX-Brennelemente-Fabrik von Siemens in Hanau. Staatliche Verwahrung RWE hat sich im Jahr 2001 (?) gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vertraglich verpflichtet, das Material bis zum Jahr 2005 aus dieser Staatlichen Verwahrung zu entnehmen oder bei einer Verwahrung über 2005 hinaus bis maximal 2008 eine Pönale (Vertragsstrafe) zu zahlen, mit der die erhöhten Betriebskosten der Staatlichen Verwahrung in Hanau in den Jahren 2005 bis 2008 abgedeckt werden könnten. Spätestens 2008 muss die Staatliche Verwahrung in Hanau beendet sein, um den Rückbau der dortigen Siemens-Anlagen (MOX-BE-Fertigung) nicht zu gefährden. Die chinesische Seite beabsichtigt, den SNR-Kern langfristig bis 2020 in ihr Schnell-Brüter-Programm einzubauen. Die genannten Gespräche dienten der Klärung der generellen Machbarkeit und der erforderlichen Umsetzungsschritte zur Übernahme. Es wurde verabredet, dass weitere Gespräche mit den Firmen auf der Basis detaillierter technischer Unterlagen erst nach Konsultation der Regierungen beider Länder mit der notwendigen Genehmigung zum Austausch von Unterlagen (Know-how-Transfer) stattfinden. RWE Power/RSNR hält eine Abklärung dieser Nutzungsmöglichkeit für erforderlich, um seinen Verpflichtungen aus dem BfS-Vertrag zur Lagerung der SNR-Brennelemente in der Staatlichen Verwahrung in Hanau nachzukommen. Am 06.03.2003 fand ein erstes Ressortgespräch statt, an dem BMBF, AA, BMWA und BMU teilnahmen. AA und BMU sahen die Angelegenheit skeptisch, BMWA neutral mit Tendenz zu positiv, BMBF positiv. Der tragende Grund für die Position des BMBF ist dabei offenbar, dass nur mit einem Export nach China eine Entsorgung der SNR-Brennelemente innerhalb des gegebenen Kostenrahmens für die SNR-Abwickelung möglich wäre. Eine Entsorgung über eine Wiederaufarbeitung würde demnach zu einem nicht gedeckten Kapitalbedarf bei RSNR von mindestens 100 Mio. Euro und damit zu einer Insolvenz führen, sofern RWE Power nicht bereit wäre, weitere Mittel über die bisher zugesagten hinaus einzuschießen. Im Hinblick auf eine Positionierung der Bundesregierung zur Verwertung des SNR-Kerns in China wurde verabredet in den Häusern Leitungsentscheidungen darüber herbeizuführen, ob das Verfahren mit einem Antrag der RWE Power/RSNR beim BAFA auf Ausfuhr technischer Unterlagen nach China zur Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des SNR-Kerns weitergeführt werden sollte. Mit Bericht vom 07.01.2003 informierte die Deutsche Botschaft in Peking über ein Gespräch mit Prof. Xu Mi, Chef-Ingenieur des China Fast Reactor Research Center des China Institute of Atomic Energy, sowie Prof. Xue Weiming, Deputy Director General der China National Nuclear Corporation (Department of Nuclear Fuels), bei dem von der chinesischen Seite über die im November und Dezember durch zwei verschiedene Delegationen mit RWE in Essen sowie Siemens und Nuclear Service Corp. in Hanau geführten Gespräche unterrichtet und um Unterstützung der Botschaft für die geplante Zusammenarbeit gebeten wurde. Gleichzeitig hat die Botschaft um Weisung in der Angelegenheit gebeten.
Rechtliche Situation Der Export der SNR-Brennelemente bedarf einer Ausfuhrgenehmigung nach § 3 Atomgesetz (AtG). Die Genehmigungsvoraussetzungen sind
die Zuverlässigkeit des Ausführers und die Gewährleistung, dass die Brennelemente nicht in einer den internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie oder die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden. Zuständige Behörde ist das Bundesausfuhramt, in diesem Fall unter der Fachaufsicht des BMU.
Aufgrund der folgenden Überlegungen ist der Export der SNR-Brennelemente in die VR China aus Sicht des BMU sehr kritisch zu bewerten. Aspekte der Verhinderung der Proliferation und weitere Aspekte des Außenwirtschaftsrechts, die von anderen Ressorts (AA und BMWA, ggf. BK) zu prüfen wären, sind dabei nicht berücksichtigt.
Das Plutonium aus den SNR-Brennelementen unterfällt grundsätzlich den Regelungen des § 9a AtG. Vorrangig wäre zu klären, ob es sich bei der Abgabe um eine schadlose Verwertung handelt oder ob die Aspekte einer geordneten Beseitigung als radioaktive Abfälle überwiegen. Eine Abgabe zur Beseitigung wäre in jedem Fall nicht zustimmungsfähig. Bei einer Abgabe zur Verwertung wäre die Schadlosigkeit zu prüfen. Die VR China hat derzeit keine Verwendung für die SNR-BE. Der in Errichtung befindliche Testreaktor hat mit 65 MW(th) und 20 MW(e) nur in etwa die Größe der bereits stillgelegten KNK-II. Er soll für den ersten und zweiten Kern nicht mit plutoniumhaltigem Brennstoff, sondern mit auf 64,4% hochangereichertem Uran (HEU) betrieben werden; die Inbetriebnahme ist für etwa 2005 geplant. Für einen dritten Kern mit Pu-haltigem Brennstoff, der wohl nicht vor 2007 oder 2008 eingesetzt werden könnte, wäre eine Aufarbeitung der SNR-BE (24% bzw. 36% Pu) und eine Neufertigung erforderlich, um den notwendigen, hohen Pu-Anteil von ca. 60% zu erreichen. In jedem Fall könnte in dem Testreaktor wahrscheinlich nur ein kleiner Teil des Plutoniums aus den SNR-BE verwertet werden, der größere Teil dürfte erst in einem Prototypreaktor (Baubeginn nicht vor 2008, Inbetriebnahme vielleicht 2020) zum Einsatz kommen. Die VR China ist zwar Signatarstaat der Nuklearen Sicherheitskonvention, gehört jedoch nicht zu den Signatarstaaten der Entsorgungskonvention. Das System der Genehmigung und Aufsicht insbesondere im Bereich der Ver- und Entsorgung muss daher einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Für den Nachweis der schadlosen Verwertung für Plutonium aus der Wiederaufarbeitung muss entsprechend dem Atomgesetz sichergestellt sein, dass ein Wiedereinsatz in Anlagen Dritter nur in hierfür geeignete Anlagen erfolgen darf. Dies gilt insbesondere für ausländische Dritte. Lediglich für den Einsatz in Anlagen innerhalb der EU und der Schweiz erfolgt keine Prüfung, ob und inwieweit die Anlagen geeignet sind, eine schadlose Verwertung sicher zu stellen. Dieser Maßstab wäre also als angemessener Maßstab für die Abgabe der SNR-BE an die VR China zu übertragen.
Transportprobleme Der Transport der SNR-BE in die VR China wäre angesichts der 1,6 t Pu und der damit erforderlichen Sicherung problematisch.
Transporte auf dem Landweg werden aus Sicherungsgründen mit einem speziellen Fahrzeug (SIFA) durchgeführt, von dem es zwei Exemplare in Deutschland gibt. Sie werden i.w. zum Transport von MOX-BE benötigt und eingesetzt. Ein Transport mit dem SIFA ist daher allein aus Zeitgründen nicht durchführbar. Ein entsprechender „Sicherheits-Waggon” für Bahntransporte existiert nicht. Ein Transport auf dem Seeweg erfordert ein spezielles INF-Schiff, das in Deutschland nicht vorhanden ist; es müsste ein britisches Schiff benutzt werden. Zudem wäre der Seetransport ohne größeres öffentliches Aufsehen wohl nicht realisierbar (Beispiel: Seetransporte von MOX nach Japan und zurück unter ständiger Begleitung durch Greenpeace). Zudem wären eine zweistellige Zahl von Fahrten mit dem SIFA von Hanau zu einem deutschen Seehafen zur Beladung des Schiffes erforderlich. Für Lufttransporte wären sogenannte Typ-C Behälter erforderlich, die auch für die Belastungen bei einem Absturz standhalten sollen. Es gibt keine zugelassenen Typ-C Behälter, die für die SBR-BE geeignet wären.
Zusammenfassung Die VR China verfolgt ein Programm zum Aufbau einer Schnell-Brüter-Technologie.
Dem Transport des SNR 300 stehen rechtliche Gründe entgegen. Der Umgangsberechtigte muss Schadlosigkeit der Verwertung nachweisen. Deutschland kann von vornherein die Schadlosigkeit der Verwertung schon deshalb nicht bejahen, weil die VR China der Entsorgungskonvention nicht beigetreten ist. Der Umgangsberechtigte müsste nachweisen, dass der geplante Einsatz im Reaktor schadlos, d.h. sicher erfolgt. Da es jedoch völlig offen ist, in welchem Reaktor das Plutonium eingesetzt werden soll, ist der Nachweis unter den heute gegebenen Voraussetzungen auch deshalb nicht führbar.
Hinzu kommen bis heute ungelöste Transportprobleme.
Schlussfolgerung Am 15. April 2003 entscheidet BMU Jürgen Trittin: „Keine Zustimmung.” Ein entsprechendes Signal wird an die Leitung des AA übermittelt und den anderen Ressorts mitgeteilt.
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