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Grüne sehen Ökosteuer-Klagen gelassen
vom 04.12.2003

Berlin. Zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Ökologische Steuerreform erklärt Reinhard Loske, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Wir gehen davon aus, dass die Sonderregelungen für die Wirtschaft trotz der Klagen einiger Unternehmen weiter Bestand haben werden, da ihnen nachvollziehbare Kriterien zugrunde liegen.

Wir begrüßen es, dass sich das höchste deutsche Gericht umfassend mit der Ökologischen Steuerreform, ihrer Wirkungsweise und ihren juristischen Implikationen beschäftigt und werden dies in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgen.

Wir halten die Ökologische Finanzreform für ein zentrales Instrument der Umweltpolitik: Dazu gehören der Abbau umweltschädlicher Subventionen, steuerliche Anreize für umweltfreundliches Verhalten und eine Verlagerung der Steuerlast runter vom Faktor Arbeit hin zum Faktor Umwelt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, im Jahr 2004 die Ökologische Steuerreform umfassend zu prüfen und über ihre Weiterentwicklung zu entscheiden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts wird dafür sicherlich einen sinnvollen Beitrag leisten.

( Pressemitteilung Nr. 0783/2003 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen )

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