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Mithilfe bei konzeptioneller Verbesserung im EEG erbeten!
vom 24.11.2003

Aachen. (sfv). Sehr geehrte, liebe Freunde der Energiewende,

noch nie ist eine Rundmail des SFV auf so einhellige Zustimmung gestoßen, wie unser Vorschlag, eine zusätzliche Vergütung für Regelenergie (Spitzenlastdeckung, Leistungsvergütung) im EEG einzuführen. Offenbar liegt diese Idee politisch gesehen geradezu "in der Luft".

Da die Novellierung des EEG drängt (Offizieller Termin beim BMU ist der 25.11.03), mein Vorschlag:

Wenden Sie sich mit persönlichen Mails mit jeweils Ihrer eigenen Begründung und Ihrem eigenen Appell einzeln an

Marco.Bülow@bundestag.de, Axel.Berg@bundestag.de, Hans-Josef.Fell@bundestag.de, Michaele.Hustedt@bundestag.de, Ulrich.Kelber@bundestag.de, Michael.Mueller@bundestag.de, Gesine.Multhaupt@bundestag.de, Hermann.Scheer@bundestag.de

sowie an weitere Bundestagsabgeordnete und andere Politiker, denen Sie besonderes Interesse für die Energiewende zutrauen und unterstützen Sie unseren Vorschlag.

Für diejenigen, die unseren Vorschlag nicht mehr präsent haben, lasse ich ihn noch einmal am Ende folgen.

Viele Grüße! Wolf von Fabeck

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[sfv-rundmail] 21.11.03 EEG - Konzeptionelle Verbesserung erforderlich

Sehr geehrte Freunde der Energiewende

die Angriffe der Stromwirtschaft gegen die Windenergie werden zunehmend begleitet von den Vorwürfen,

- dass Erneuerbare Energien im allgemeinen mehr (teure) Regelenergie benötigen als die bisherige Stromversorgung und - dass die Erneuerbaren Energien keine Regelenergie bereitstellen können.

Diese Angriffe sind bei dem gegenwärtig vorliegenden Mix der Erneuerbaren Energien nicht ganz unberechtigt.

Ausgerechnet die Biomasse, d.h. diejenige Sparte der Erneuerbaren Energien, die eine Lieferung von Regelenergie technisch am einfachsten verwirklichen könnte, nimmt bisher kaum eine zeitliche Staffelung ihrer Strom-Einspeisungen vor.

Dafür bestehen leider bei der jetzigen Fassung des EEG und des Referentenentwurfs vom 18.11.03 auch keinerlei Anreize.

Um einen Anreiz zu schaffen, sollten die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet werden, zusätzlich zur Mindestvergütung für gelieferte elektrische Arbeit auch noch den Marktpreis für Regelenergie zu zahlen, wenn die Betreiber eine zeitlich bedarfsorientierte Einspeisung anbieten. Dies könnte in einem weiteren Absatz zu § 12 der EEG-Novelle bestimmt werden.

Unter Nutzung der ohnehin auf dem Spotmarkt erzielbaren Preise für Spitzenlaststrom bzw. Regelenergie und somit ohne weitere Belastung der Stromkunden könnte insbesondere der Biomasse-Sparte eine erhebliche zusätzliche Einnahmequelle verschafft werden.

Gleichzeitig würde die Auslegung der zukünftig zu erstellenden Biomasse-Kraftwerke mehr nach dem Gesichtspunkt der Spitzenlastdeckung und Lieferung von Regelenergie veranlasst und ein Beitrag zur weiteren Umstrukturierung der Stromwirtschaft geleistet.

Der Solarenergie-Förderverein bittet seine Gesprächspartner um eine Unterstützung dieses Vorschlages und ausdrücklich nicht nur um Kritik, sondern auch um eine kurze Rückmeldung, wenn dieser Vorschlag einleuchtet.

Mit freundlichen Grüßen Wolf von Fabeck







* Solarenergie-Förderverein * Bundesgeschäftsstelle * * Herzogstraße 6 * D-52070 Aachen * zentrale@sfv.de * * Tel. 0241-511616 * Fax 0241-535786 * http://www.sfv.de * * Bankkonto: 100 541 5019 Pax Bank e.G. BLZ: 370 601 93 *

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