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Situation von Eltern mit behinderten Kindern und Pflegekindern erleichtert
vom 05.11.2003

Berlin. Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung zum Steueränderungsgesetz erklärt Kerstin Andreae, Mitglied im Finanzausschuss:

Mit der heutigen abschließenden Beratung zum Steueränderungsgesetz sind zwei wichtige Maßnahmen für Eltern von behinderten Kindern und Pflegekindern getroffen worden: Pauschaler Mittelnachweis statt Einzelnachweis, Kindergeld auch für Pflegekinder. Wir berücksichtigen deren besondere Situation und schaffen für diese Eltern, die sich einer so verantwortungsvollen Aufgabe stellen, Erleichterung.

Eltern, die ein Pflegekind aufnehmen oder ein behindertes Kind großziehen sind besonderen finanziellen Belastungen ausgesetzt.

Aufgrund einer jüngeren Entscheidung des Bundesfinanzhofes sind Pflegeeltern, die im Auftrag des Jugendamtes ein Kind in sogenannter Familienvollzeitpflege betreuen, erstmals verpflichtet, Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung ihres Pflegekindes einzeln nachzuweisen zu müssen, wenn sie für das Kind Kindergeld bzw. Freibeträge für Kinder beanspruchen wollen. Eine zusätzliche organisatorische Belastung würde also eintreten, wenn zwei Förderungsmöglichkeiten zusammen genutzt werden sollen. Diese Eltern müssten also zukünftig einen komplizierten und arbeitsaufwendigen Einzelnachweis der anfallenden Kosten führen. Dies würde sowohl auf seiten der Eltern, als auch auf seiten der Finanzverwaltung auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand führen.

Dies haben wir abgewendet. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 wird nun festgelegt, dass dieser Mittelnachweis pauschal erfolgen kann. Damit reduzieren wir maßgeblich die organisatorische Belastung dieser Eltern, die einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

( Pressemitteilung Nr. 0696/2003 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen )

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