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Rentenreform: Wer sich bilden will, sollte nicht entmutigt werden!
vom 24.10.2003

Berlin. Zur geplanten Veränderung bei der Bewertung der Ausbildungszeiten für die Rentenberechnung erklärt Grietje Bettin, bildungspolitische Sprecherin:

Wer sich bilden will, sollte nicht entmutigt werden. Die Ungleichbehandlung zwischen beruflicher und schulischer Ausbildung bei der Rentenberechnung weist in die falsche Richtung. Das Geschenk einer höheren Bewertung der Rentenbeiträge erhalten nach den Plänen der Ministerin Ulla Schmidt selbst im Bereich der beruflichen Ausbildung nur Lehrlinge, die Pflichtbeiträge zahlen.

Die Kritik an dem Entwurf des Sozialministeriums ist keine Klientelpolitik. Die Grünen führen ausdrücklich keine Verteidigungsschlacht für Akademiker-Privilegien. Die geplante Streichung würde bei weitem nicht nur Akademiker treffen.

Sie bedeutet eine große Ungerechtigkeit gegenüber Berufsfachschülern, wie etwa in vielen Gesundheitsberufen. So zahlen Rettungsassistenten zwar Schulgebühren, aber keine Pflichtbeiträge in die Rentenkasse. Sie würden damit trotz ihres Einsatzes für die eigene Ausbildung deutlich schlechter gestellt als etwa Schreinerinnen und Friseure. Das betrifft insbesondere typische Frauenberufe wie Hebamme, Logopädin oder Erzieherin.

Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bildungszeiten weiterhin auf die Lebensarbeitszeit angerechnet werden. Acht Jahre für Aus- und Weiterbildung sind gut! Dadurch entstehen den Bildungswilligen keine Lücken, sondern der Zusammenhang zwischen guter Ausbildung und späterem Berufsleben wird betont. Natürlich ist es kritisch zu sehen, dass die Gemeinschaft der Rentenversicherten hier eine Leistung finanziert, die eigentlich versicherungsfremd ist. Auch deswegen brauchen wir ein neues Konzept der Bildungsfinanzierung in Deutschland.

( Pressemitteilung Nr. 0653/2003 der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen )

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