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Grundsicherung für Erwerbslose: Jetzt der Union die rot-grüne Karte zeigen!
vom 20.10.2003

Berlin. Zur Verabschiedung des dritten und vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erklären Dr. Thea Dückert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Fritz Kuhn, Sprecher der AG Wirtschaft und Arbeit, und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:

Die heutige Entscheidung des Bundestages ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einer effektiven Arbeitsmarktpolitik. Mehr Investitionen in Arbeit ist das Ziel der Agenda 2010. Die Hartzgesetze sind dabei ein wichtiger Baustein. Die aktivierende Grundsicherung für Erwerbslose und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit in einen modernen und effektiven Dienstleister kann jetzt umgesetzt werden.

Der Ball liegt nun bei der Union: Sie will den fahrenden Zug der Arbeitsmarktpolitik im Bundesrat stoppen und aufs Abstellgleis zurückschieben. Die Union verweist auf das Modell Wisconsin. Dort geht es 3/4 der Betroffenen schlechter als vor Beginn des Programmes.

Die Union hat ihre Ziele klar benannt: Sie kämpft für Dumping-Löhne und familiäre Abhängigkeitsverhältnisse. Mit uns ist working poor keine Alternative zu einer sozial ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik.

Hartz 3 und 4 setzen wesentliche Anforderungen von uns an eine bedarfsorientierte Grundsicherung um. Hilfe aus einer Hand, Pauschalierung der Leistung statt Kampf um jeden Küchenstuhl, Zugang zu Weiterbildung und Vermittlung für alle Erwerbslosen: Das sind die Stichworte der Reform. In Zukunft werden alle Erwerbslosen Mitglied der Sozialversicherungen.

Die Arbeitsmarktgesetze setzen familienpolitische Akzente. Mit dem neuen Kinderzuschlag in Höhe von 140 ?Euro bewahren wir Familien mit geringem Erwerbseinkommen vor dem Abrutschen in die Sozialhilfe. Die Einsparungen aus Hartz 3 und 4 kommen dem Ausbau der Kinderbetreuung zugute: 4 Milliarden Euro für Ganztagsschulen und 1,5 Milliarden? jährlich für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.

In den vergangenen Wochen wurden die Gesetze weiter präzisiert. In der Gesamtwertung zeigt der grüne Daumen eindeutig nach oben.

Die Erwerbsfähigkeit wird nach der rentenrechtlichen Definition bewertet. Nur wer zu jung, zu alt oder zu krank ist, wird weiter durch die Sozialämter betreut. Erwachsene Erwerbslose werden nicht bei ihren Eltern oder Kindern um Unterhalt betteln müssen. Die private Altersvorsorge wird wesentlich geschützt. Auch BerufsrückkehrerInnen und Erwerbslose ohne eigenen Leistungsanspruch werden intensiv durch Weiterbildung gefördert. Lohndumping durch Arbeitsvermittlung wird es nicht geben. Für Jugendliche und junge Erwachsene steht bei der Vermittlung Ausbildung an erster Stelle. AusländerInnen mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang werden durch die Job-Center betreut. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur besseren Integration.

Die Beteiligung des Bundestages an der Formulierung der Zielvereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) sichert die Förderung strukturschwacher Regionen und die Umsetzung frauenpolitischer Zielsetzungen.

Mit der Umsetzung der Hartz-Empfehlungen weicht der lange Marsch durch die arbeitsmarktpolitischen Institutionen für die Erwerbslosen einer schlanken, effektiven und unbürokratischen Vermittlung.

Am Ende des Vermittlungsverfahrens muss sichergestellt sein, dass Kommunen und Arbeitsämter langfristig und auf gleicher Augenhöhe in den Job-Centern kooperieren.

( Pressemitteilung 0642/2003 der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen )

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