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Vorgezogene Steuerreformstufe schafft nach Auffassung von Sachverständigen Wachstum
vom 08.10.2003
Berlin. Zu der heutigen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 erklären die haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, Antje Hermenau und Walter Schöler:
Durchgängige Erkenntnis aller Sachverständigen war, dass an einer Konsolidierung der Staatsfinanzen kein Weg vorbeiführt. Wenn es konkret wurde, gab es in der Anhörung aber unterschiedliche und zum Teil stark interessengeleitete Auffassungen nach dem Motto: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass."
Das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform auf 2004 wurde vom DIW und den Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft als positiver Beitrag zur Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung gewertet. Infolge der dadurch erreichten Entlastung der Steuerzahler wird bereits für 2004 eine Steigerung des Wirtschaftswachstums prognostiziert. Die Opposition muss ihr Hin und Her in dieser Frage endlich beenden. Nach den Experten steht eines im Vordergrund: Berechenbarkeit ist die Basis nachhaltiger Finanzpolitik. Zentral ist dementsprechend der Abbau von Steuersubventionen, um die Bemessungsgrundlage für Steuersatzsenkungen zu erweitern. Daran zeigt sich wieder, wie schädlich die Blockade der Union bei unserem Steuervergünstigungsabbaugesetz im Frühjahr dieses Jahres war.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage wurde vor dem Hintergrund der umfassend verbesserten Wohnungsversorgung begrüßt. Nach dem Urteil der Sachverständigen ist sie als flächendeckende und undifferenzierte Subventionierung der Wohneigentumsbildung mittlerweile überholt. Gleichzeitig wurde das geplante Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städte begrüßt, da es eine zielgenauere und effizientere Förderung erlaubt.
Auch die Absenkung der Entfernungspauschale wurde angesichts der Sparzwänge überwiegend als geeignete Konsolidierungsmaßnahme eingestuft. Positiv wurde insbesondere die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Regelung aufgenommen, nach der die Entfernungspauschale einheitlich auf 0,15 Euro pro Entfernungskilometer gesenkt werden soll. So wird das Steuerrecht wirksam vereinfacht und praktikabler in der Handhabung.
Die Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung wurde eingehend diskutiert. Die ordnungspolitisch richtige Finanzierung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen durch den Bundeszuschuss ist auch nach der im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehenen Absenkung um zwei Milliarden Euro weiterhin gewährleistet. Angesichts der erreichten Größenordnung von rund 77,3 Milliarden Euro im Jahr 2003 und eines Anteils an den Steuereinnahmen von rund 40 Prozent können die Leistungen des Bundes für die Rentenversicherung von den Konsolidierungsanstrengungen nicht ausgenommen werden.
Die Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld wurde angesichts der erhöhten Anstrengungen der Bundesregierung zur Verbesserung der außerhäuslichen Betreuungseinrichtungen als vertretbar angesehen. Durch die stärkere Förderung der Betreuungseinrichtungen werden nach Auffassung der Sachverständigen die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kleinkindern verbessert.
Die Sachverständigen unterstützten außerdem den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro pro Jahr.
Wir fordern die Oppositionsfraktionen auf, ihre internen Streitigkeiten zu überwinden und sich konstruktiv an der anstehenden Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes zu beteiligen. Klar ist, dass angesichts der Bundesratsmehrheit Deutschland sich nur bewegt, wenn die Opposition endlich auf einen gemeinsamen konstruktiven Kurs kommt.
( Pressemitteilung 0614/2003 der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen )
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