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Schwerbehinderung wird bei Sozialauswahl berücksichtigt
vom 26.09.2003

Berlin. Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:

Mit dem Gesetz erreicht Rot-Grün, dass Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft einen besonderen Schutz bei betriebsbedingten Kündigungen haben. Damit wirken wir der leider noch immer sehr schwierigen Situation von Schwerbehinderten am Arbeitsplatz entgegen.

Die hohe Arbeitslosenquote von Menschen mit Handicaps ist nicht, wie von Seiten der Opposition immer wieder behauptet, auf diesen besonderen Kündigungschutz zurückzuführen. Einstellungshemmnisse resultieren vielmehr aus unbegründeten Vorurteilen gegenüber der Leistungsfähigkeit von Behinderten. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit unserem Programm "50.000 Jobs für Menschen mit Behinderungen" und einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich für mehr Akzeptanz der Arbeitgeber geworben.

Wir fordern jetzt die Wiederauflage einer breiten Informationskampagne, denn die Barrieren, die Menschen mit Behinderung noch immer den Zugang zu Arbeitsplätzen verbauen, finden sich in den Köpfen der Arbeitgeber und nicht im Gesetz.

( Pressemitteilung Nr. 593/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )

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