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Saatgut ohne Gentechnik: Vorschlag der EU-Kommission nicht akzeptabel
vom 12.09.2003
Berlin. Zur Vorlage des Entwurfes einer EU-Richtlinie durch die EU-Kommission, in der die zukünftige Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen von Saatgut geregelt werden soll, erklärt Friedrich Ostendorff, Obmann im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Die EU-Kommission schlägt vor, dass künftig gentechnische Verunreinigung von Saatgut erst ab Grenzwerten von 0,3 bis 0,7 Prozent gekennzeichnet werden muss. Diese Grenzwerte sind viel zu hoch und nicht vertretbar! Damit wäre die Reinhaltung von gentechnikfreiem Saatgut und die Erzeugung von gentechnikfreien Nahrungsmitteln nicht zu gewährleisten.
Die EU-Kommission muss endlich einsehen, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland und Europa keine Gentechnik in Nahrungsmitteln will. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch auf echte Wahlfreiheit. Bäuerinnen und Bauern müssen sich darauf verlassen können, dass auf ihren Feldern nicht 30 bis 70 Quadratmeter gentechnisch veränderte Pflanzen pro Hektar wachsen, ohne dass sie überhaupt davon wissen. Genau das könnte aber eintreten, wenn der vorliegende Entwurf der EU-Kommission Gesetz werden sollte.
Daher fordern wir ein Reinheitsgebot für nicht gentechnisch verändertes Saatgut, das keine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zulässt. Notwendig sind Reinhaltungsvorschriften an der praktisch machbaren Nachweisgrenze. Diese liegt bei 0,1 Prozent.
Wir fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, im zuständigen Saatgutausschuss die Vorlage der Kommission abzulehnen und sich für eine Regelung einzusetzen, die eine schleichende Verunreinigung des Saatgutes effektiv verhindert.
( Pressemitteilung Nr. 556/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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