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Zum Gedenken an den 11.9.2001: Tag der Trauer und Mahnung
vom 11.09.2003

Berlin. Anlässlich des 2. Jahrestages der terroristischen Anschläge in New Yorkund Washington D.C. erklären Silke Stokar, innenpolitische Sprecherinund Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:

Gerade am heutigen Tage sind unsere Gedanken bei den Familien und Freunden der Opfer des terroristischen Anschlags vom 11.9.2001.

Dreitausend Menschen vieler Nationalitäten, aller Hautfarben undunterschiedlicher Religionszugehörigkeit mussten ihr Leben lassen, weil islamistische Fundamentalisten die Vereinigten Staaten von Amerikaherausfordern und eine Phalanx von Gewalt und Zerstörung gegen die„westliche Welt“ richten wollten.

Der Anschlag und seine skrupellose Planung und Durchführung beweiseneindeutig, dass die Täter und ihre noch nicht gefassten Hintermännerkein Menschenleben achten und keine humanen Werte kennen. Deshalb erweist es sich als richtig, wenn die Staaten der westlichen Demokratien diesen Anschlag auch als einen Anschlag auf die Werte der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenrechte aller Menschenverstanden haben.

Es war notwendig, nach dem 11.9.2001 offenkundig aufgetretene Sicherheitsmängel rasch und konsequent zu beseitigen. Es bleibt eine Tatsache, dass der schreckliche Anschlag offenkundig zum großen Teil in Deutschland geplant wurde und dass die Finanzierung dieses Anschlagsüber Geldströme auch in Deutschland lief. Die von der rot-grünen Bundesregierung getroffenen Maßnahmen und Sicherheitsgesetze habenerkannte Lücken bei der Bekämpfung solcher Anschläge geschlossen.

Wir dürfen aber nicht übersehen, dass es zu einem späten Erfolg desTerrorattentats vom 11.9.2001 zählen müsste, wenn wir bei den berechtigten und notwendigen Maßnahmen selbst die Bürgerrechteaushebeln und menschenrechtliche Standards verletzen würden. Besonderseine grüne Rechtspolitik nach dem 11.9.2001 ist herausgefordert, die Balancezwischen notwendigen Befugnissen der Polizei und der Geheimdienste undden Grund- und Bürgerrechten aller Menschen zu halten.

In aller Freundschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika bleibtunsere Kritik an konkret zu benennenden Maßnahmen der amerikanischen Regierung bestehen.Die Gefangenen von Guantanamo sind einer rechtsstaatlichen und zivilen Justiz zu unterstellen. Dies fordern alle einschlägigen Internationalen Pakte, denen sich auch die USA angeschlossen haben. Das fordert aber auch die Amerikanische Verfassung, die rechtsstaatliche Standards und Bürgerrechte für unveräußerlich und unantastbar erklärt.Die USA bleiben aufgefordert, ihren Widerstand gegen den Internationalen Strafgerichtshof aufzugeben. Dieser ist nicht gegen Amerikaner gerichtet, sondern verfolgt Menschenrechtsverletzungen weltweit, die nicht von der eigenen nationalen Justiz aufgenommen und verfolgt werden.

( Pressemitteilung Nr. 548/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )

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