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Essen ohne Gentechnik - Wahlfreiheit sichern
vom 11.9.2003
Berlin. Beschluss des Parteirates von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Grüne Gentechnik wird weltweit kontrovers diskutiert. Eine große
Mehrheit der deutschen und europäischen VerbraucherInnen und
LandwirtInnen lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel und
Futtermittel ab, viele Handelsketten wollen keine Gen-Produkte in
ihre Sortimente aufnehmen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den
VerbraucherInnen die notwendigen Informationen geben, um in Zukunft
tatsächlich entscheiden zu können. Auch in den Anbauländern von
gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln,
wie den USA, steht die Grüne Gentechnik zunehmend in der Kritik. Aus
gutem Grund: Die Einbringung gentechnisch veränderter Organismen
(GVO) in die Umwelt und damit auch in die Natur ist ein Großversuch
mit Risiken für Menschen, Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume
wie z. B. den Boden. Bislang tappt die Wissenschaft bezüglich der
Umweltauswirkungen von GVO weitgehend im Dunkeln,
Langzeituntersuchungen existieren nicht. Auch die allergene Wirkung
von GVO ist bislang weitgehend unerforscht.
Auf europäischer Ebene haben wir die Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit durchgesetzt, damit Produkte, die längst auf dem
europäischen Markt sind, z.
B. Futtersoja, für die VerbraucherInnen erkennbar werden. Gleichzeitig
versuchen die USA, über die WTO das Ende des de facto-Moratoriums für
weitere GVO zu erzwingen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN messen dem Verbraucherschutz und dem Umwelt- und
Naturschutz eine große Bedeutung zu - ein höchstmöglicher Schutz und
das Vorsorgeprinzip müssen selbstverständlich auch bei der Gentechnik
gelten.
Die VerbraucherInnen wollen die Freiheit der Wahl zwischen Produkten,
die Land- und Lebensmittelwirtschaft benötigt Planungssicherheit und
klare Haftungsregeln, damit überhaupt Koexistenz möglich ist.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel bieten für die VerbraucherInnen
keinen Vorteil gegenüber gentechnikfreien Lebensmitteln. Die
Versprechungen der Saatgutindustrie, dass die Gentechnik Hunger und
Armut in der Welt verringert, sind haltlos, denn sie verkennen die
wahren Ursachen für Hunger
und Armut: mangelnde Bildung und Ausbildung; Bürgerkriege; falsch
verstandene Nahrungsmittelhilfen, die zum Verlust der traditionellen
Anbaumethoden und -produkte in Entwicklungsländern führen und
kleinbäuerliche Strukturen verdrängen; fehlender Marktzugang von
Entwicklungsländern und eine ungerechte Weltmarktordnung. Ganz im
Gegenteil:
GVO-Saatgut bringt die Kleinbauern in verschärfte ökonomische Zwänge
und Abhängigkeiten von der Saatgut- und Chemieindustrie. Zudem ist die
Biotechnologie-Industrie bisher den Beweis schuldig geblieben, dass
GVO-Pflanzen in der landwirtschaftlichen Praxis mittelfristig
ertragreicher
als gentechnikfreie Pflanzen sind oder den Pestizidverbrauch
reduzieren.
Anders als von der Gentechnik-Industrie suggeriert, beschränkt sich
der Anbau von GVO bisher auf wenige Länder. In einigen Staaten der
Erde werden allerdings GVO in größerer Menge angebaut, in erster
Linie in den USA, aber
auch in Argentinien, China, Kanada oder Australien. Diese Staaten bzw.
deren
Saatgut- und Chemiekonzerne versprechen sich durch GVO-Exporte in die
Europäische Union und in Entwicklungsländer, z. B. nach Afrika, gute
Geschäfte und ignorieren gleichzeitig die Bedenken der Menschen, die
wirtschaftliche Nachteile für den Verbraucher- und Umweltschutz
fürchten.
Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes legen wir strenge
Maßstäbe
an die Freisetzung und Markteinführung von gentechnisch veränderten
Pflanzen
an. Unser Ziel ist es, dass VerbraucherInnen und Produzenten in
Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft die Möglichkeit zur
gentechnikfreien Produktion und Ernährung und damit die Wahlfreiheit
behalten. Wir benötigen daher:
- Klare Kennzeichnung von Lebensmitteln und Futtermitteln auf allen
Stufen des Inverkehrbringens von GVO;
- Niedrige Grenzwerte für Verunreinigungen durch GVO oder
GVO-Bestandteile in Lebens- und Futtermitteln;
- Schwellenwert für GVO-Verunreinigungen im Saatgut von 0,1 Prozent
(Nachweisgrenze);
- Regelungen für die Koexistenz von Gentechnikanbau und
gentechnikfreiem Anbau ebenso wie im weiteren Verarbeitungsprozess,
sei er konventionell oder
ökologisch. Landwirte und Kunden müssen frei entscheiden können, ob
sie gentechnisch veränderte Produkte oder Produktionsmittel kaufen,
verwenden oder erzeugen möchten oder nicht; dazu benötigen wir
Abstandsregelungen beim
Anbau und eine umfassende Haftung. Die Koexistenz soll das Eigentum
an den jeweiligen Kulturen schützen; ein zivilrechtlicher
Abwehranspruch und ein Haftungsanspruch gewährleisten Rechts- und
damit Planungssicherheit für Landwirtschaft und
Lebensmittelproduktion; - Generelles Verbot mit naturschutzfachlicher
Genehmigungspflicht für den Umgang mit GVO in ökologisch sensiblen
Gebieten, so z. B. in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten,
Nationalparken und Bioshärenreservaten; - Befristung der
Inverkehrbringensgenehmigung auf zehn Jahre mit
Verlängerungsmöglichkeit, damit neue Erkenntnisse berücksichtigt
werden können sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von GVO durch
Einführung eines öffentlich zugänglichen Standortregisters; -
Überwachung und Beobachtung ("Monitoring") der GVO und deren
Auswirkungen
auf Mensch und Umwelt auch nach der Genehmigung zum Inverkehrbringen.
Diese Maßnahmen sind nötig, um das Vorsorgeprinzip und das
Verursacherprinzip auch auf dem Feld der Grünen Gentechnik zu
garantieren. Wir wollen sie im Gentechnikrecht verankern. Die
Maßnahmen entsprechen dem EU-Recht, das wir maßgeblich mitgestaltet
haben. Im Bereich der Koexistenz halten wir eine EU-weite Regelung
einschließlich einer am Verursacherprinzip
orientierten Haftung für notwendig. EU-Kommission und -Parlament haben
nicht
dafür Sorge getragen, stattdessen sind die EU-Mitgliedstaaten
angehalten, nationale Koexistenzregelungen einzuführen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, dass der
gesetzliche Rahmen für bestmöglichen Verbraucher-, Umwelt- und
Naturschutz geschaffen wird. Ob Genprodukte sich am Markt behaupten,
entscheiden die VerbraucherInnen.
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