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Stellungnahmen Grüner Politiker zur EEG Novelle
vom 01.09.2003

Berlin. Zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Wir begrüßen den vorgelegten Entwurf zur Novelle des EEG. Das Umweltministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine gute Basis für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien darstellt. Das Gesetz gibt der jungen Branche die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit. Die Vielfalt der Erneuerbaren Energien wird stärker genutzt, vor allem Biomasse und Erdwärme und Offshore Windparks können von diesen Veränderungen profitieren. Ohne den Einsatz regenerativer Energien ist die Einhaltung der notwendigen Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Dass dies immer dringlicher wird, belegen die Wetterextreme der beiden letzten Jahre. Klimaschutz ist notwendig - Klimaschutz ist machbar. Die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien halten sich in dabei Grenzen. In den kommenden Jahren wird die Differenzen zwischen den Kosten für Strom aus erneuerbaren und den Kosten für Strom aus fossilen Energieträgern spürbar sinken. Wir fördern immer mehr Erneuerbare Energien und es wird uns immer weniger kosten. Damit geben wir erneut einen starken Innovationsimpuls für moderne Technologien. Es gilt nun den Gesetzentwurf zügig mit der SPD abzustimmen und in den Bundestag einzubringen. Nun muss die Union Farbe bekennen. Unterstützt sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien und gibt damit den Bauern und ländlichen Regionen ein zweites Standbein oder bleibt sie die Blockiererin der Zukunftstechnologien?


Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erklärt zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes:

Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet eine gute Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. In vielen wesentlichen Punkten werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien verbessert. An wenigen Stellen gibt es allerdings auch Korrekturbedarf im anstehenden Gesetzgebungsverfahren.

Zu den Änderungsvorschlägen des Bundesumweltministers im Einzelnen:

Windenergie
Wichtige Akzente sollen bei der Offshore-Windenergie gesetzt werden. So sollen die Sonderregelung für Offshore-Windparks von 2006 auf 2010 sowie die Vergütungsdauer des höheren Vergütungsbetrages verlängert werden. An sehr guten Küstenstandorten soll die Vergütung gesenkt werden. Hier hat sich heraus gestellt, dass die hervorragende technische Entwicklung bei der Windkraft eine Absenkung der Vergütung für neue Anlagen an sehr guten Standorten ermöglicht. Es ist aus meiner Sicht darüber hinaus erstrebenswert, durch die Optimierung der Anlagentechnik die Stromerträge im Binnenland zu verbessern. Durch entsprechende Anreizmechanismen und Forschungsförderung sollten wir diese Entwicklung voran bringen. Dies scheint sinnvoller als die im Referentenentwurf vorgeschlagene Absenkung der Vergütung an schlechteren Standorten.

Fotovoltaik
Im EEG wird es einen Ausgleich des auslaufenden 100.000 Dächerprogramms durch das EEG geben. Ob der vom BMU vorgesehen Ausgleich ausreicht, um die erforderliche Marktdynamik beizubehalten, muss im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden. Sehr positiv ist die Lösung, die das BMU für die Freiflächenanlagen erarbeitet hat: Freiflächenanlagen dürfen dort aufgestellt werden, wo sie zu einer Verbesserung der Bodennutzung beitragen oder zumindest keine Verschlechterung mit sich bringen. Der 100 kW-Deckel für Freiflächenanlagen wird damit ebenso der Vergangenheit angehören. Besonders erfreulich ist der Wegfall des 1000 MW-Deckel der den Fotovoltaik Ausbau bislang beschränkte. Die Bevorzugung von Gebäudeanlagen gegenüber Freiflächenanlagen kommt in einer höheren Vergütung für die Gebäudeanlagen zum Ausdruck. Klug ist die Abstufung der Vergütung auf Gebäuden. Bei Anlagen über 30 kW werden die geringeren Kosten größerer Anlagen berücksichtigt. Zugleich bieten die 30 kW genügend Spielraum für Gemeinschaftsanlagen. Ein zusätzlicher Innovationsreiz soll über eine höhere Vergütung für Fassadenanlagen gegeben werden. Hierdurch können zukünftig ganz neue Potenziale erschlossen werden. Geschickt ist es, den Installationszeitpunkt ab 1. Januar 2004 festzulegen, ab dem Anlagen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes eine erhöhte Vergütung erhalten. Somit braucht niemand den Kauf einer Anlage aufzuschieben.

Bioenergie
Durchgängig positiv sind die Passagen bei der Bioenergie zu bewerten. Die Wirtschaftlichkeit kleiner Bioenergieanlagen wird durch höhere Vergütungen verbessert; die großen Potenziale Nachwachsender Rohstoffe werden durch einen Bonus erschlossen und über einen Innovationsbonus werden eine Reihe innovativer Technologien wie u.a. die Brennstoffzelle und der Stirlingmotor für die Bioenergie interessant. Es wäre allerdings gut gewesen, wenn ebenso wie bei der Fotovoltaik über einen rückwirkenden Zeitpunkt der Berücksichtigung der neuen Vergütungswerte Investitionsbereitschaft geschaffen worden wäre. Dies gilt es im Verfahren nachzuholen.

Geothermie
Kleinere Anlagen erhalten eine höhere Vergütung. Hierdurch wird die Entwicklung bei der Geothermie nochmals beschleunigt werden. Folglich können die Kosten gesenkt werden. BMU führt deshalb auch für die Geothermie eine Kostendegression ein. Angesichts der zu erwartenden schnellen Entwicklung bei der Geothermie erscheint das Jahr 2010, an dem die Degression erst einsetzen soll, als wenig ambitiontiert.

Wasserkraft
Für große Enttäuschung wird der BMU-Entwurf bei den Anhängern der kleinen Wasserkraft sorgen. Diese bekommt zum Teil sogar ein faktisches Ausbauverbot auferlegt. Offensichtlich sind hier eine Reihe von Vorurteilen in den Referentenentwurf eingeflossen. Neue Anlagen sollen nur noch dann zulässig sein, wenn sie an bestehenden Bauwerken errichtet werden und zudem die ökologische Situation wesentlich verbessern. Hier stellt sich die Frage, ob der Ausbau der Wasserkraft nicht mindestens solange unterstützt werden soll, wie er die ökologische Situation nicht verschlechtert. Zudem lässt dieser Passus außer acht, dass es mittlerweile vollkommen neue Technologien gibt, die auf die vom BMU vorgeschriebenen Bauten überhaupt nicht mehr angewiesen sind. Hier besteht höchster Korrekturbedarf! Offensichtlich konnten die jüngsten Erfahrungen der Hitzewelle nicht mehr Eingang in den Referentenentwurf finden: Nicht die kleine Wasserkraft stellt eine Bedrohung für die Fische dar, sondern die großen Kraftwerke, die die Flüsse erwärmen und ihnen das Wasser entziehen. Leider nicht aufgenommen wurde seitens BMU der Gedanke, kleine Wasserkraftanlagen bis 50 kW höher zu vergüten. Große Freude dürfte der Entwurf hingegen bei den Freunden der großen Wasserkraft bringen. Erstmals sollen auch Anlagen über 5 MW im EEG berücksichtigt werden. Es kann nur gehofft werden, dass die Unterstützer der großen Wasserkraft in Wirtschaft und Politik auch das EEG insgesamt streiten werden.

Netzeinspeisung
Der Entwurf bringt in vielen Punkten - insbesondere bei Fragen der Netzeinspeisung - eine Klärung umstrittener juristischer Fragen und verringert die Möglichkeiten, die Ziele des EEGs zu unterlaufen.

Transparenz
Mangelnde Transparenz bei der Kostenumlegung führte bislang dazu, dass eine Reihe von Energieversorgungsunternehmen fragwürdige Kostenangaben machten. Die Vorgaben des Entwurfs würden hiermit Schluss machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das EEG wird innovativer, flexibler, transparenter und kostenbewusster. Nicht jeder Einzelwunsch wird bei der Novelle berücksichtigt werden können - auch so hat das Gesetz bereits schon an Komplexität deutlich zugenommen. Aber das Gesetz bringt mehr Planungssicherheit, die letztlich allen Beteiligten zugute kommt. Und vor allem wird durch das Gesetz, sollte es nicht durch seine erbitterten Gegner noch zerrupft werden, den Ausbau der Erneuerbaren Energien erneut deutlich beschleunigen

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