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Stellungnahmen Grüner Politiker zur EEG Novelle
vom 01.09.2003
Berlin. Zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklärt Michaele Hustedt,
energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Wir begrüßen den vorgelegten Entwurf zur Novelle des EEG. Das
Umweltministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine gute
Basis
für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien darstellt. Das
Gesetz
gibt der jungen Branche die notwendige Planungs- und
Rechtssicherheit. Die Vielfalt der Erneuerbaren Energien wird stärker
genutzt, vor allem Biomasse
und Erdwärme und Offshore Windparks können von diesen Veränderungen
profitieren. Ohne den Einsatz regenerativer Energien ist die
Einhaltung der
notwendigen Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Dass dies immer
dringlicher
wird, belegen die Wetterextreme der beiden letzten Jahre. Klimaschutz
ist notwendig - Klimaschutz ist machbar. Die Kosten für die Förderung
der Erneuerbaren Energien halten sich in dabei Grenzen. In den
kommenden Jahren
wird die Differenzen zwischen den Kosten für Strom aus erneuerbaren
und den
Kosten für Strom aus fossilen Energieträgern spürbar sinken. Wir
fördern immer mehr Erneuerbare Energien und es wird uns immer weniger
kosten. Damit
geben wir erneut einen starken Innovationsimpuls für moderne
Technologien. Es gilt nun den Gesetzentwurf zügig mit der SPD
abzustimmen und in den Bundestag einzubringen. Nun muss die Union
Farbe bekennen. Unterstützt sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien
und gibt damit den Bauern und ländlichen Regionen ein zweites
Standbein oder bleibt sie die Blockiererin der Zukunftstechnologien?
Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der
Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erklärt zum
Referentenentwurf
des Bundesumweltministeriums zur Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes:
Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet eine gute Grundlage für das
Gesetzgebungsverfahren. In vielen wesentlichen Punkten werden die
Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien verbessert. An
wenigen Stellen gibt es allerdings auch Korrekturbedarf im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren.
Zu den Änderungsvorschlägen des Bundesumweltministers im Einzelnen:
Windenergie
Wichtige Akzente sollen bei der Offshore-Windenergie gesetzt werden.
So sollen die Sonderregelung für Offshore-Windparks von 2006 auf 2010
sowie die
Vergütungsdauer des höheren Vergütungsbetrages verlängert werden. An
sehr guten Küstenstandorten soll die Vergütung gesenkt werden. Hier
hat sich heraus gestellt, dass die hervorragende technische
Entwicklung bei der Windkraft eine Absenkung der Vergütung für neue
Anlagen an sehr guten Standorten ermöglicht.
Es ist aus meiner Sicht darüber hinaus erstrebenswert, durch die
Optimierung
der Anlagentechnik die Stromerträge im Binnenland zu verbessern. Durch
entsprechende Anreizmechanismen und Forschungsförderung sollten wir
diese Entwicklung voran bringen. Dies scheint sinnvoller als die im
Referentenentwurf vorgeschlagene Absenkung der Vergütung an
schlechteren Standorten.
Fotovoltaik
Im EEG wird es einen Ausgleich des auslaufenden 100.000
Dächerprogramms durch das EEG geben. Ob der vom BMU vorgesehen
Ausgleich ausreicht, um die erforderliche Marktdynamik beizubehalten,
muss im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.
Sehr positiv ist die Lösung, die das BMU für die Freiflächenanlagen
erarbeitet hat: Freiflächenanlagen dürfen dort aufgestellt werden, wo
sie zu
einer Verbesserung der Bodennutzung beitragen oder zumindest keine
Verschlechterung mit sich bringen. Der 100 kW-Deckel für
Freiflächenanlagen
wird damit ebenso der Vergangenheit angehören. Besonders erfreulich
ist der
Wegfall des 1000 MW-Deckel der den Fotovoltaik Ausbau bislang
beschränkte.
Die Bevorzugung von Gebäudeanlagen gegenüber Freiflächenanlagen kommt
in einer höheren Vergütung für die Gebäudeanlagen zum Ausdruck. Klug
ist die Abstufung der Vergütung auf Gebäuden. Bei Anlagen über 30 kW
werden die geringeren Kosten größerer Anlagen berücksichtigt.
Zugleich bieten die 30 kW
genügend Spielraum für Gemeinschaftsanlagen. Ein zusätzlicher
Innovationsreiz soll über eine höhere Vergütung für Fassadenanlagen
gegeben
werden. Hierdurch können zukünftig ganz neue Potenziale erschlossen
werden.
Geschickt ist es, den Installationszeitpunkt ab 1. Januar 2004
festzulegen,
ab dem Anlagen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes eine erhöhte
Vergütung erhalten. Somit braucht niemand den Kauf einer Anlage
aufzuschieben.
Bioenergie
Durchgängig positiv sind die Passagen bei der Bioenergie zu bewerten.
Die Wirtschaftlichkeit kleiner Bioenergieanlagen wird durch höhere
Vergütungen verbessert; die großen Potenziale Nachwachsender
Rohstoffe werden durch einen Bonus erschlossen und über einen
Innovationsbonus werden eine Reihe innovativer Technologien wie u.a.
die Brennstoffzelle und der Stirlingmotor
für die Bioenergie interessant. Es wäre allerdings gut gewesen, wenn
ebenso
wie bei der Fotovoltaik über einen rückwirkenden Zeitpunkt der
Berücksichtigung der neuen Vergütungswerte Investitionsbereitschaft
geschaffen worden wäre. Dies gilt es im Verfahren nachzuholen.
Geothermie
Kleinere Anlagen erhalten eine höhere Vergütung. Hierdurch wird die
Entwicklung bei der Geothermie nochmals beschleunigt werden. Folglich
können
die Kosten gesenkt werden. BMU führt deshalb auch für die Geothermie
eine Kostendegression ein. Angesichts der zu erwartenden schnellen
Entwicklung bei der Geothermie erscheint das Jahr 2010, an dem die
Degression erst einsetzen soll, als wenig ambitiontiert.
Wasserkraft
Für große Enttäuschung wird der BMU-Entwurf bei den Anhängern der
kleinen Wasserkraft sorgen. Diese bekommt zum Teil sogar ein
faktisches Ausbauverbot
auferlegt. Offensichtlich sind hier eine Reihe von Vorurteilen in den
Referentenentwurf eingeflossen. Neue Anlagen sollen nur noch dann
zulässig
sein, wenn sie an bestehenden Bauwerken errichtet werden und zudem die
ökologische Situation wesentlich verbessern. Hier stellt sich die
Frage, ob
der Ausbau der Wasserkraft nicht mindestens solange unterstützt werden
soll,
wie er die ökologische Situation nicht verschlechtert. Zudem lässt
dieser Passus außer acht, dass es mittlerweile vollkommen neue
Technologien gibt, die auf die vom BMU vorgeschriebenen Bauten
überhaupt nicht mehr angewiesen
sind. Hier besteht höchster Korrekturbedarf!
Offensichtlich konnten die jüngsten Erfahrungen der Hitzewelle nicht
mehr Eingang in den Referentenentwurf finden: Nicht die kleine
Wasserkraft stellt
eine Bedrohung für die Fische dar, sondern die großen Kraftwerke, die
die Flüsse erwärmen und ihnen das Wasser entziehen.
Leider nicht aufgenommen wurde seitens BMU der Gedanke, kleine
Wasserkraftanlagen bis 50 kW höher zu vergüten. Große Freude dürfte
der Entwurf hingegen bei den Freunden der großen Wasserkraft bringen.
Erstmals sollen auch Anlagen über 5 MW im EEG berücksichtigt werden.
Es kann nur gehofft werden, dass die Unterstützer der großen
Wasserkraft in Wirtschaft und Politik auch das EEG insgesamt streiten
werden.
Netzeinspeisung
Der Entwurf bringt in vielen Punkten - insbesondere bei Fragen der
Netzeinspeisung - eine Klärung umstrittener juristischer Fragen und
verringert die Möglichkeiten, die Ziele des EEGs zu unterlaufen.
Transparenz
Mangelnde Transparenz bei der Kostenumlegung führte bislang dazu, dass
eine
Reihe von Energieversorgungsunternehmen fragwürdige Kostenangaben
machten. Die Vorgaben des Entwurfs würden hiermit Schluss machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das EEG wird innovativer, flexibler,
transparenter und kostenbewusster. Nicht jeder Einzelwunsch wird bei
der Novelle berücksichtigt werden können - auch so hat das Gesetz
bereits schon
an Komplexität deutlich zugenommen. Aber das Gesetz bringt mehr
Planungssicherheit, die letztlich allen Beteiligten zugute kommt. Und
vor allem wird durch das Gesetz, sollte es nicht durch seine
erbitterten Gegner
noch zerrupft werden, den Ausbau der Erneuerbaren Energien erneut
deutlich beschleunigen
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