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Gemeindefinanzen: Status quo bei Hinzurechnung erhalten – Gewerbesteuerumlage prüfen
vom 22.08.2003
Berlin. Zur aktuellen Debatte um die Reform der Gemeindefinanzen erklärt Kerstin Andreae, kommunalpolitische Sprecherin:
Die Reform der Gemeindefinanzen wird gelingen. Die rot-grüne
Bundesregierung hat beschlossen, die Kommunen zunächst um 4,5 später um
5 Mrd. Euro zu entlasten. Die Kommunen bauen auf uns, dass zum 1.
Januar 2004 eine tragfähige Reform greift, welche die Städte wieder
handlungsfähig macht.
Die Kommunen brauchen eine eigene wirtschaftskraftbezogene Steuer.
Ziel der Reform muss sein, Mängel der Gewerbesteuer zu beheben, nicht,
die Steuer abzuschaffen. Insofern zielt das Sofortprogramm der Union,
das maßgeblich von der FDP mitgesteuert ist, in die falsche Richtung.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition geht größtenteils in die
richtige Richtung. Elemente der Vereinfachung und die verschärfte
Besteuerung der Gesellschafterfremd-finanzierung begrüßen wir. Der
Gesetzentwurf bedarf aber der Nachbesserung: Insbesondere die
Schieflage bei der Besteuerung großer Konzerne gegenüber dem
Mittelstand muss behoben werden. Hierzu ist mindestens notwendig, im
Bereich der ertragsunabhängigen Elemente nicht hinter den Status quo
zurückzugehen, also die heute bestehenden Hinzurechnungen des §8
Gewerbesteuergesetz auch im Gemeindewirtschaftsteuergesetz zu belassen.
Nur so ist eine maßvolle Besteuerung auch großer Kapitalgesellschaften
sicherzustellen, die Bundeskanzler Schröder auf seiner Pressekonferenz
am 13. August 2003 explizit eingefordert hat.
Die vorliegenden Berechnungen zum Steueraufkommen von Finanzministerium
und kommunalen Spitzenverbänden widersprechen sich. Hier ist Klärung
nötig. Wir fordern Bundesfinanzminister Hans Eichel auf, diese Klärung
schnellstmöglich herbeizuführen.
Darüber hinaus fordern wir, als direkt wirksame Sofortmaßnahme für die
Kommunen, eine Senkung der Gewerbesteuerumlage noch in diesem Jahr zu
prüfen.
( Pressemitteilung Nr. 515/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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