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Die EEG Novelle - Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte
vom 15.08.2003
Berlin. Zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklärt Michaele Hustedt,
energiepolitische Sprecherin:
Wir begrüßen den vorgelegten Entwurf zur Novelle des EEG. Das
Umweltministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine gute
Basis für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien darstellt.
Das Gesetz gibt der jungen Branche die notwendige Planungs- und
Rechtssicherheit. Die Vielfalt der Erneuerbaren Energien wird stärker
genutzt, vor allem Biomasse und Erdwärme und Offshore Windparks können
von diesen Veränderungen profitieren. Ohne den Einsatz regenerativer
Energien ist die Einhaltung der notwendigen Klimaschutzziele nicht zu
erreichen. Dass dies immer dringlicher wird, belegen die Wetterextreme
der beiden letzten Jahre. Klimaschutz ist notwendig - Klimaschutz ist
machbar. Die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien halten
sich in dabei Grenzen. In den kommenden Jahren wird die Differenzen
zwischen den Kosten für Strom aus erneuerbaren und den Kosten für
Strom aus fossilen Energieträgern spürbar sinken. Wir fördern immer
mehr Erneuerbare Energien und es wird uns immer weniger kosten. Damit
geben wir erneut einen starken Innovationsimpuls für moderne
Technologien. Es gilt nun den Gesetzentwurf zügig mit der SPD
abzustimmen und in den Bundestag einzubringen. Nun muss die Union
Farbe bekennen. Unterstützt sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien
und gibt damit den Bauern und ländlichen Regionen ein zweites
Standbein oder bleibt sie die Blockiererin der Zukunftstechnologien?
( Pressemitteilung Nr. 500/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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