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Hartz: Einstieg in die Grüne Grundsicherung geschafft
vom 15.08.2003
Berlin. Zur Verabschiedung des Dritten und Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch das Kabinett erklärt Dr. Thea
Dückert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Wir sind einen wichtigen Schritt in Richtung der Grünen Grundsicherung
vorangekommen. Mit dem Arbeitslosengeld II wird das soziokulturelle
Existenzminimum aller Erwerbslosen gesichert und die Aufnahme von
Erwerbstätigkeit gefördert.
Die Pauschalierung der neuen Leistung ist ein wichtiger Beitrag, um
Arbeitssuchende aus den entwürdigenden und zeitraubenden
Behördengängen der Sozialhilfe zu befreien. Sie haben zukünftig mehr
Eigenverantwortung auch mehr familiengerechte Angebote, um mit
verbesserten Zuverdienstmöglichkeiten schrittweise die eigene
Existenzsicherung durch Arbeit wieder aufzubauen. Die
Zuverdienstmöglichkeiten werden wesentlich verbessert und durch ein
befristetes Einstiegsgeld ergänzt. Bessere Anreize sind mit intensiver
Vermittlung verbunden. Eine Betreuungsquote von 1:75 soll in Zukunft
individuellere und schnellere Vermittlung ermöglichen. Alle
Arbeitslosen - ob mit oder ohne Leistungsanspruch - haben Anspruch auf
die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Der Gesetzentwurf sieht einen Schutz von Altersvorsorgevermögen und
einen Freibetrag für einmalige Bedarfe vor, die deutlich über die
jetzigen Regelungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hinausgehen
und einen wirksamen Schutz der privaten Altersvorsorge darstellen. Das
ist ein grüner Erfolg.
Mit Hartz 4 führen wir einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro
Kind ein. Die neue Leistung knüpft an die Idee der grünen
Kindergrundsicherung an, wie wir sie seit Jahren gefordert haben. Er
fördert Familien mit geringem eigenen Erwerbseinkommen und hebt
gezielt Kinder aus Geringverdienerfamilien über die Armutsgrenze.
Im parlamentarischen Verfahren müssen jetzt noch einige Punkte
präzisiert werden. Insbesondere muss die Einbindung der Kommunen in
die Job-Center dauerhaft erfolgen. Auch AusländerInnen ohne
dauerhaften Aufenthaltsstatus sollten Anspruch auf ALG II bekommen.
Die mit Hartz III und Hartz IV fortgesetzte umfassende
Arbeitmarktreform setzt auf eine nachhaltige Verbesserung der
schnellen Vermittlung, der Verbesserung von Einstiegschancen in den
Arbeitsmarkt und durch die angestrebte Senkung der Lohnnebenkosten auf
die Reduzierung der Schwarzarbeit.
( Pressemitteilung Nr. 499/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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