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Hartz: Einstieg in die Grüne Grundsicherung geschafft
vom 15.08.2003

Berlin. Zur Verabschiedung des Dritten und Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch das Kabinett erklärt Dr. Thea Dückert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Wir sind einen wichtigen Schritt in Richtung der Grünen Grundsicherung vorangekommen. Mit dem Arbeitslosengeld II wird das soziokulturelle Existenzminimum aller Erwerbslosen gesichert und die Aufnahme von Erwerbstätigkeit gefördert.

Die Pauschalierung der neuen Leistung ist ein wichtiger Beitrag, um Arbeitssuchende aus den entwürdigenden und zeitraubenden Behördengängen der Sozialhilfe zu befreien. Sie haben zukünftig mehr Eigenverantwortung auch mehr familiengerechte Angebote, um mit verbesserten Zuverdienstmöglichkeiten schrittweise die eigene Existenzsicherung durch Arbeit wieder aufzubauen. Die Zuverdienstmöglichkeiten werden wesentlich verbessert und durch ein befristetes Einstiegsgeld ergänzt. Bessere Anreize sind mit intensiver Vermittlung verbunden. Eine Betreuungsquote von 1:75 soll in Zukunft individuellere und schnellere Vermittlung ermöglichen. Alle Arbeitslosen - ob mit oder ohne Leistungsanspruch - haben Anspruch auf die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Der Gesetzentwurf sieht einen Schutz von Altersvorsorgevermögen und einen Freibetrag für einmalige Bedarfe vor, die deutlich über die jetzigen Regelungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hinausgehen und einen wirksamen Schutz der privaten Altersvorsorge darstellen. Das ist ein grüner Erfolg.

Mit Hartz 4 führen wir einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind ein. Die neue Leistung knüpft an die Idee der grünen Kindergrundsicherung an, wie wir sie seit Jahren gefordert haben. Er fördert Familien mit geringem eigenen Erwerbseinkommen und hebt gezielt Kinder aus Geringverdienerfamilien über die Armutsgrenze.

Im parlamentarischen Verfahren müssen jetzt noch einige Punkte präzisiert werden. Insbesondere muss die Einbindung der Kommunen in die Job-Center dauerhaft erfolgen. Auch AusländerInnen ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus sollten Anspruch auf ALG II bekommen.

Die mit Hartz III und Hartz IV fortgesetzte umfassende Arbeitmarktreform setzt auf eine nachhaltige Verbesserung der schnellen Vermittlung, der Verbesserung von Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt und durch die angestrebte Senkung der Lohnnebenkosten auf die Reduzierung der Schwarzarbeit.

( Pressemitteilung Nr. 499/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )

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