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Die Finanzkraft der Kommunen muss nachhaltig gestärkt werden
vom 29.07.2003

Berlin. Zur aktuellen Diskussion über die Gemeindefinanzreform erklärt Kerstin Andreae, kommunalpolitische Sprecherin:

Wir sind für eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer über eine reine Gewinnbesteuerung hinaus. Dies ermöglicht auch eine Senkung der Steuersätze. Das Modell der kommunalen Spitzenverbände verfolgt diesen Ansatz und wird von uns im Kern begrüßt.

Wir befürworten deshalb auch, die Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente wie Mieten, Zinsen, Pachten und Leasing bei der Neugestaltung der Gewerbesteuer. Dies stärkt das Band zwischen Kommunen und Unternehmen und stabilisiert die Einnahmen von Städten und Gemeinden.

Da wir die Zustimmung der Union im Bundesrat benötigen, sind wir in diesem Punkt aber gesprächsbereit. Eine vollständige Herausnahme gewinnunabhängiger Elemente ginge aber hinter den Status quo zurück und würde die Gewerbesteuer noch weiter aushöhlen. Damit würde diese Einnahmequelle noch konjunkturabhängiger und weniger planbar. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital verschärft zudem die Problematik der schlechten Eigenkapitalaustattung der Unternehmen.

Die Kommunen brauchen nicht nur wegen des Verfassungsauftrages eine eigene wirtschaftskraftbezogene Steuer. Eine kommunale Wirtschaftsteuer dient auch aktiver Wirtschaftsförderung vor Ort und dem Ansiedlungsinteresse von Wirtschaft und Gewerbe seitens der Kommune. Diese Steuer soll einen angemessenen Beitrag zur kommunalen Einnahmesituation leisten. Aus diesem Grunde plädieren wir für eine Überprüfung der Gewerbesteuerumlage noch in diesem Jahr. Derzeit werden von den Einnahmen der Gewerbesteuer ca. 30 Prozent an Bund und Länder abgegeben. Die Kommunen beklagen seit langem, dass diese Umlage zu hoch sei. Wir halten eine Überprüfung der Umlage im Rahmen der Reform der Gemeindefinanzen für dringend geboten.



Wir wollen die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer weiterentwickeln. Wir begrüßen die Vorstellungen des Ministeriums, die Freiberufler einzubeziehen. Dies ist längst überfällig. Die pauschale Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer soll erhalten bleiben.

Ebenfalls begrüßen wir, dass die Überlegungen, die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen nicht weiter verfolgt werden. Der von der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen ausdrücklich nachgewiesene Effekt der Stadtflucht hätte unüberschaubare Folgen v.a. für die größeren Städte.

Eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils ist ein denkbarer Weg. Dies bringt den Kommunen planbare und stetige Einnahmen. Undenkbar ist für uns aber eine Gegenfinanzierung über einen insgesamt höheren Mehrwertsteuersatz. Dies lehnen wir aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen ab.

( Pressemitteilung Nr. 480/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )

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