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Die Finanzkraft der Kommunen muss nachhaltig gestärkt werden
vom 29.07.2003
Berlin. Zur aktuellen Diskussion über die Gemeindefinanzreform erklärt
Kerstin Andreae, kommunalpolitische Sprecherin:
Wir sind für eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage der
Gewerbesteuer über eine reine Gewinnbesteuerung hinaus. Dies
ermöglicht auch eine Senkung der Steuersätze. Das Modell der
kommunalen Spitzenverbände verfolgt diesen Ansatz und wird von uns im
Kern begrüßt.
Wir befürworten deshalb auch, die Einbeziehung gewinnunabhängiger
Elemente wie Mieten, Zinsen, Pachten und Leasing bei der
Neugestaltung der Gewerbesteuer. Dies stärkt das Band zwischen
Kommunen und Unternehmen und stabilisiert die Einnahmen von Städten
und Gemeinden.
Da wir die Zustimmung der Union im Bundesrat benötigen, sind wir in
diesem Punkt aber gesprächsbereit. Eine vollständige Herausnahme
gewinnunabhängiger Elemente ginge aber hinter den Status quo zurück
und würde die Gewerbesteuer noch weiter aushöhlen. Damit würde diese
Einnahmequelle noch konjunkturabhängiger und weniger planbar. Die
unterschiedliche steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital
verschärft zudem die Problematik der schlechten
Eigenkapitalaustattung der Unternehmen.
Die Kommunen brauchen nicht nur wegen des Verfassungsauftrages eine
eigene wirtschaftskraftbezogene Steuer. Eine kommunale
Wirtschaftsteuer dient auch aktiver Wirtschaftsförderung vor Ort und
dem Ansiedlungsinteresse von Wirtschaft und Gewerbe seitens der
Kommune. Diese Steuer soll einen angemessenen Beitrag zur kommunalen
Einnahmesituation leisten. Aus diesem Grunde plädieren wir für eine
Überprüfung der Gewerbesteuerumlage noch in diesem Jahr. Derzeit
werden von den Einnahmen der Gewerbesteuer ca. 30 Prozent an Bund und
Länder abgegeben. Die Kommunen beklagen seit langem, dass diese
Umlage zu hoch sei. Wir halten eine Überprüfung der Umlage im Rahmen
der Reform der Gemeindefinanzen für dringend geboten.
Wir wollen die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer
weiterentwickeln. Wir begrüßen die Vorstellungen des Ministeriums,
die Freiberufler einzubeziehen. Dies ist längst überfällig. Die
pauschale Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
soll erhalten bleiben.
Ebenfalls begrüßen wir, dass die Überlegungen, die Gewerbesteuer
durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf Einkommen- und
Körperschaftsteuer zu ersetzen nicht weiter verfolgt werden. Der von
der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen ausdrücklich
nachgewiesene Effekt der Stadtflucht hätte unüberschaubare Folgen
v.a. für die größeren Städte.
Eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils ist ein denkbarer Weg. Dies
bringt den Kommunen planbare und stetige Einnahmen. Undenkbar ist für
uns aber eine Gegenfinanzierung über einen insgesamt höheren
Mehrwertsteuersatz. Dies lehnen wir aus wirtschafts- und
sozialpolitischen Gründen ab.
( Pressemitteilung Nr. 480/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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