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Einstieg in die Kindergrundsicherung geschafft
vom 29.07.2003
Berlin. Zur jetzt bekannt gewordenen Entscheidung der Bundesregierung, einen
Kinderzuschlag an Geringverdiener zu zahlen, erklären Christine
Scheel, finanzpolitische Sprecherin, und Ekin Deligöz,
Parlamentarische Geschäftsführerin sowie kinder- und
familienpolitische Sprecherin:
Kinder dürfen nicht länger ein Armutsrisiko sein. Das haben wir seit
Jahren gefordert. Mit unserer Kindergrundsicherung haben wir ein
praktikables Konzept entwickelt, das Kinder aus der Sozialhilfe
herausholt und wirksame Beschäftigungsanreize für Eltern setzt. Mit
dem jetzt angekündigten Kinderzuschlag haben wir den Einstieg in die
grüne Kindergrundsicherung geschafft.
Noch immer gibt es in Deutschland Familien, in denen das
Erwerbseinkommen zwar den Unterhalt der Eltern, nicht aber
vollständig den der Kinder abdeckt. Sie rutschen dadurch in den
Sozialhilfebezug oder künftig in den Bezug von Arbeitslosengeld II.
Der jetzt angekündigte Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat
und Kind hebt gezielt Kinder bis 18 Jahre aus
Geringverdienerfamilien über die Armutsgrenze. Er fördert Familien
bis zu einem Einkommen der Eltern in Höhe des Bedarfs nach dem neuen
Arbeitlosengeld II, zuzüglich Kindergeld und zuzüglich
Kinderzuschlag. Höheres Einkommen wird teilweise angerechnet.
In Zukunft wollen wir mehr Geld in Beschäftigungsmöglichkeiten und in
Beschäftigungsanreize investieren. Der neue Kinderzuschlag ist
deshalb mit einem deutlichen Arbeitsanreiz verbunden.
Hinzuverdienste werden nur teilweise auf den Kinderzuschlag
angerechnet.
Mit dem neuen Kinderzuschlag verbessern wir die Bedingungen für die
Erwerbstätigkeit von Eltern, denn diese ist der Schlüssel zur Senkung
des Armutsrisikos von Familien.
( Pressemitteilung Nr. 479/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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