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Einstieg in die Kindergrundsicherung geschafft
vom 29.07.2003

Berlin. Zur jetzt bekannt gewordenen Entscheidung der Bundesregierung, einen Kinderzuschlag an Geringverdiener zu zahlen, erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin, und Ekin Deligöz, Parlamentarische Geschäftsführerin sowie kinder- und familienpolitische Sprecherin:

Kinder dürfen nicht länger ein Armutsrisiko sein. Das haben wir seit Jahren gefordert. Mit unserer Kindergrundsicherung haben wir ein praktikables Konzept entwickelt, das Kinder aus der Sozialhilfe herausholt und wirksame Beschäftigungsanreize für Eltern setzt. Mit dem jetzt angekündigten Kinderzuschlag haben wir den Einstieg in die grüne Kindergrundsicherung geschafft.

Noch immer gibt es in Deutschland Familien, in denen das Erwerbseinkommen zwar den Unterhalt der Eltern, nicht aber vollständig den der Kinder abdeckt. Sie rutschen dadurch in den Sozialhilfebezug oder künftig in den Bezug von Arbeitslosengeld II. Der jetzt angekündigte Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat und Kind hebt gezielt Kinder bis 18 Jahre aus Geringverdienerfamilien über die Armutsgrenze. Er fördert Familien bis zu einem Einkommen der Eltern in Höhe des Bedarfs nach dem neuen Arbeitlosengeld II, zuzüglich Kindergeld und zuzüglich Kinderzuschlag. Höheres Einkommen wird teilweise angerechnet.

In Zukunft wollen wir mehr Geld in Beschäftigungsmöglichkeiten und in Beschäftigungsanreize investieren. Der neue Kinderzuschlag ist deshalb mit einem deutlichen Arbeitsanreiz verbunden. Hinzuverdienste werden nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Mit dem neuen Kinderzuschlag verbessern wir die Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Eltern, denn diese ist der Schlüssel zur Senkung des Armutsrisikos von Familien.

( Pressemitteilung Nr. 479/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )

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