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Stellungnahme des Solarenergie-Fördervereins (SFV) zu Freiflächenanlagen
vom 16.7.2003
Aachen. Die Nutzung der Erneuerbaren Energien braucht Flächen zur "Ernte".
Flächen sind ein "nicht vermehrbares Gut" und in Mitteleuropa außerdem sehr knapp.
Das Potenzial der Erneuerbaren Energien hängt davon ab, dass genügend
Flächen bereitgestellt werden können. Die Windenergie stößt aus diesen Gründen bereits an die ersten Grenzen und weicht jetzt auf Meeresflächen aus.
Bei den meisten Methoden der Energiegewinnung sind große Anlagen
gegenüber
kleinen Anlagen im Vorteil, weil größere Anlagen einen besseren
Wirkungsgrad
haben. Das ist bei der Photovoltaik anders. Ein besonderer Vorteil der
Photovoltaik gegenüber den anderen erneuerbaren Energien liegt in der
Tatsache, dass auch kleine PV-Anlagen einen gleich hohen Wirkungsgrad
erreichen wie Großanlagen. Die Photovoltaik bietet deshalb die
Möglichkeit,
auch sehr kleine Flächenstücke effektiv nutzen zu können.
Dies ist ein zusätzlicher gesellschaftlicher Vorteil, weil er
erstmalig direktes Engagement vieler Bürger bei der Stromversorgung
ermöglicht.
Diese Vorteile verbinden sich mit einem weiteren Vorteil, dass nämlich
Photovoltaik auch auf Bauteilen und als Bauelement genutzt werden
kann, z.B. zur Abdeckung von Gebäuden als Dach oder Fassadenelemente.
Diese Doppelnutzung wird auf mittlere Sicht eine erhebliche
Preisreduktion für PV-Strom bewirken. Sie bietet zudem noch die
Möglichkeit, die Sonneneinstrahlung sogar auf senkrecht stehenden
Flächen, nämlich an Fassaden oder Lärmschutzwänden zu nutzen.
Der Vorteil, den PV-Anlagen auf Dach- und Fassadenflächen bieten
können, wird nicht genutzt, wenn sie auf Freiflächen errichtet
werden. Dann erhöht
auch die Photovoltaik den ohnehin schon beklagenswerten
Flächenverbrauch und
trifft auf die Ablehnung vieler Menschen, die ansonsten die
Notwendigkeit einer Umstellung auf erneuerbare Energien durchaus
bejahen. Den Flächenverbrauch und die Verringerung der Akzeptanz
können und wollen wir
vermeiden.
Die Tatsache, dass zur Zeit große Freiflächenanlagen noch als
preisgünstiger
gelten, obwohl an Bauwerken eine preismindernde Doppelnutzung als
witterungsabweisendes Bauelement und gleichzeitig als Stromgenerator
möglich
ist, liegt hauptsächlich daran, dass diese Doppelnutzung sich noch
nicht durchgesetzt hat. PV-Anlagen werden zur Zeit meistens
nachträglich an bereits komplett fertiggestellten Bauwerken
angebracht, die bereits einen Witterungsschutz haben. Eine
Integration der Photovoltaik in die Gebäudehülle bei Neubauten und
bei der Sanierung von Fassaden- oder Dachflächen scheitert daran,
dass sich dafür noch keine standardisierten Verfahren durchgesetzt
haben.
Empfehlungen:
Die Entwicklung und Markteinführung von preiswerten, leicht
montierbaren Dach- und Fassadenelementen kommt nur langsam voran,
nicht zuletzt deshalb,
weil etliche Hersteller den Massenabsatz nicht an Gebäuden, sondern
bei Freiflächen-Großanlagen erwarten. Die Erwartungen an die Politik
steuern offensichtlich die Richtung der technischen Entwicklung. Hier
wäre es Aufgabe der Politik, zu Gunsten der gebäudeintegrierten
Photovoltaik richtungsweisende Signale zu setzen!
Der Solarenergie-Förderverein empfiehlt deshalb
wirtschaftliche Anreize ausschließlich zum Bau
von PV-Anlagen auf und an Gebäuden.
Der SFV ist davon überzeugt, dass bei genügend wirtschaftlichen
Anreizen für
PV-Anlagen auf und an Gebäuden die Nachfrage nach PV-Modulen höher
sein wird, als sie zur Zeit durch die Solarindustrie überhaupt
befriedigt werden
kann. So wird ein schnelles Wachstum der Branche in Gang gesetzt. Bei
Wegfall der Freiflächenanlagen wird die Entwicklungsarbeit dann auch
von vornherein in in die erwünschte Richtung gelenkt.
Damit es zur Entwicklung großer Fassadenelemente kommt, sollte der
künftige
Abnehmerkreis für diese Technik besonders berücksichtigt werden.
Großabnehmer für PV-Anlagen an und auf Gebäuden sind beim Neubau und
bei der
Sanierung großer Fassadenflächen zu erwarten. Man sollte die dort
erwünschte
Nachfrage forcieren, indem man die gleiche Einspeisevergütung
anbietet, die
auch für kleine Anlagen vorgesehen ist. Keine Staffelung nach Baugröße
(!)
Der SFV fordert deshalb eine Einspeisevergütung von 80 Cent
pro Kilowattstunde für alle PV-Anlagen an und auf Bauwerken
unabhängig von der Größe der Anlage.
Die Förderung von PV-Anlagen auf Freiflächen hingegen sollte - nach
einer
kurz bemessenen Übergangszeit zur Abwicklung bereits begonnenener
Projekte -
beendet werden.
Der SFV schlägt vor, eine Einspeisevergütung nach EEG für
Freiflächenanlagen nur noch für Anlagen vorzusehen, die
bis 31.12.2005 ans Netz gehen.
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