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Gemeindefinanzen bei Steuerreformdebatte nicht vergessen
vom 20.06.2003
Berlin. Zur aktuellen Diskussion um ein mögliches Vorziehen der nächsten
Steuerreformstufe erklären Franziska Eichstädt-Bohlig, Mitglied im
Haushaltsausschuss, und Kerstin Andreae, kommunalpolitische Sprecherin
und Mitglied im Finanzausschuss:
Bei den Überlegungen, die dritte Stufe der Steuerreform von 2005 auf
2004 vorzuziehen, müssen auch die Auswirkungen auf die Kommunen
beachtet werden.
Wichtig ist zunächst, erst einmal die Gemeindefinanzreform auf eine
solide Finanzbasis zu stellen.
Die Kosten der Gemeindefinanzreform sind bislang weder für den
Bundesetat 2004 noch in den Länderhaushalten eingeplant. Es müssen
aber Entlastungen von mindestens 3 Milliarden Euro für die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und für Maßnahmen im
Rahmen der Gewerbesteuerreform einkalkuliert werden. Dies muss in den
aktuellen Kassensturz einbezogen werden.
( Pressemitteilung Nr. 3800/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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