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Wirtschaft bricht ihre Zusage für den Aufbau eines bundesweiten Pfandsystems mit fadenscheinigen Argumenten
vom 04.06.2003
Berlin. Zu der Entscheidung der Lenkungsgruppe aus Industrie und Handel, die
Einführung des bundesweiten Rücknahmesystems für
Einweggetränkeverpackungen zu stoppen, erklärt Dr. Antje Vogel-Sperl,
Abfallexpertin:
Mit der Ankündigung, den Aufbau eines bundesweit einheitlichen
Rücknahmesystems zu stoppen, brechen Handel und Getränkeindustrie ihre
Zusagen gegenüber der Bundesregierung. Die Begründung, es bestehe vor
dem Hintergrund des Schreibens aus Brüssel keine Rechtssicherheit für
notwendige Investitionen in ein bundesweit einheitliches
Rücknahmesystem, ist nicht haltbar und nur ein weiterer hilfloser
Versuch das Pfand doch noch zu kippen.
Die EU-Kommission bemängelt in ihrem Schreiben an Bundesumweltminister
Trittin keinesfalls die Pfandpflicht als solche, sondern nur ihren
gegenwärtig eingeschränkten Vollzug. Der Handel und die
Getränkeindustrie argumentiert nicht nur in der Sache falsch sondern
auch unseriös, wenn sie jetzt von Rechtsunsicherheit sprechen.
Angesichts der Versäumnisse der Wirtschaft bei der Einführung des
Pfandes war ihr der Bundesumweltminister mit dem eingeschränkten
Vollzug bis zum 1. Oktober dieses Jahres entgegengekommen. Es liegt der
Verdacht nahe, dass die Arbeiten zum Aufbau des Rücknahmesystems nicht
im Zeitplan sind und jetzt wieder die Gelegenheit genutzt wird, von den
eigenen Versäumnissen abzulenken.
Das Pfand ist damit nicht "gestorben" wie Teile des Handels nun
proklamieren. Im Gegenteil: Jetzt muss das einheitliche Rücknahmesystem
um so schneller eingeführt werden. Handel und Getränkeindustrie sollten
jetzt ihre Aufbauarbeiten beschleunigen, statt sie auszusetzen.
Nachdem erst vergangene Woche der Vorschlag von Handel und Industrie,
das Pfand durch eine Steuer von bis zu ca. zehn Cent pro Liter auf
Einweg-Getränkeverpackungen abzulösen auf Ablehnung gestoßen ist,
versuchen Handel und Getränkeindustrie sich ein weiteres Mal mit
vorgeschobenen Argumenten über geltendes Recht hinwegzusetzen.
Die zum 1. Januar 2003 eingeführte Pfandpflicht auf Einwegverpackungen
ist ein großer Erfolg für die Umwelt und ein weiterer Schritt hin zu
einer funktionsfähigen Kreislaufwirtschaft. Die ersten Monate dieses
Jahres belegen eindeutig eine ökologische Lenkungswirkung. Der
Mehrweganteil ist seit der Einführung des Pfandes auf
Einwegverpackungen deutlich angestiegen. Die Mehrheit der Bevölkerung
befürwortet nach wie vor das Pfand auf Einwegverpackungen.
( Pressemitteilung Nr. 347/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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