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Wirtschaft bricht ihre Zusage für den Aufbau eines bundesweiten Pfandsystems mit fadenscheinigen Argumenten
vom 04.06.2003

Berlin. Zu der Entscheidung der Lenkungsgruppe aus Industrie und Handel, die Einführung des bundesweiten Rücknahmesystems für Einweggetränkeverpackungen zu stoppen, erklärt Dr. Antje Vogel-Sperl, Abfallexpertin:

Mit der Ankündigung, den Aufbau eines bundesweit einheitlichen Rücknahmesystems zu stoppen, brechen Handel und Getränkeindustrie ihre Zusagen gegenüber der Bundesregierung. Die Begründung, es bestehe vor dem Hintergrund des Schreibens aus Brüssel keine Rechtssicherheit für notwendige Investitionen in ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem, ist nicht haltbar und nur ein weiterer hilfloser Versuch das Pfand doch noch zu kippen.

Die EU-Kommission bemängelt in ihrem Schreiben an Bundesumweltminister Trittin keinesfalls die Pfandpflicht als solche, sondern nur ihren gegenwärtig eingeschränkten Vollzug. Der Handel und die Getränkeindustrie argumentiert nicht nur in der Sache falsch sondern auch unseriös, wenn sie jetzt von Rechtsunsicherheit sprechen. Angesichts der Versäumnisse der Wirtschaft bei der Einführung des Pfandes war ihr der Bundesumweltminister mit dem eingeschränkten Vollzug bis zum 1. Oktober dieses Jahres entgegengekommen. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Arbeiten zum Aufbau des Rücknahmesystems nicht im Zeitplan sind und jetzt wieder die Gelegenheit genutzt wird, von den eigenen Versäumnissen abzulenken.

Das Pfand ist damit nicht "gestorben" wie Teile des Handels nun proklamieren. Im Gegenteil: Jetzt muss das einheitliche Rücknahmesystem um so schneller eingeführt werden. Handel und Getränkeindustrie sollten jetzt ihre Aufbauarbeiten beschleunigen, statt sie auszusetzen.

Nachdem erst vergangene Woche der Vorschlag von Handel und Industrie, das Pfand durch eine Steuer von bis zu ca. zehn Cent pro Liter auf Einweg-Getränkeverpackungen abzulösen auf Ablehnung gestoßen ist, versuchen Handel und Getränkeindustrie sich ein weiteres Mal mit vorgeschobenen Argumenten über geltendes Recht hinwegzusetzen.

Die zum 1. Januar 2003 eingeführte Pfandpflicht auf Einwegverpackungen ist ein großer Erfolg für die Umwelt und ein weiterer Schritt hin zu einer funktionsfähigen Kreislaufwirtschaft. Die ersten Monate dieses Jahres belegen eindeutig eine ökologische Lenkungswirkung. Der Mehrweganteil ist seit der Einführung des Pfandes auf Einwegverpackungen deutlich angestiegen. Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet nach wie vor das Pfand auf Einwegverpackungen.

( Pressemitteilung Nr. 347/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )

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