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Gentechnik in der Landwirtschaft: Fragen zur "Koexistenz" rechtsverbindlich klären
vom 30.05.2003
Berlin. Anlässlich der Diskussionen um die Sicherung der Koexistenz von
Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik erklärt Ulrike Höfken,
verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:
Es ist notwendig, dass sowohl auf nationaler wie auch auf der Ebene der
Europäischen Union rechtsverbindliche Regelungen festgelegt werden. Wir
erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des
Gentechnikgesetzes hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen
wird. Eine friedliche Koexistenz der Landwirtschaftsformen mit und ohne
Gentechnik und damit auch letztlich die Wahlfreiheit der Verbraucher
muss sicher gestellt werden. Über 90 Prozent der europäischen
Verbraucher wollen die Freiheit, zwischen Lebensmitteln mit und ohne
Gentechnik entscheiden zu können. Die Sicherung der Wahlfreiheit ist
von sämtlichen Parteien gewollt und auch im Koalitionsvertrag
festgeschrieben.
Vor wenigen Tagen fand in Brüssel eine Veranstaltung zu dem Thema
Koexistenz statt, zu dem unter anderem die Grünen im Europa-Parlament
eingeladen hatten. In den vergangenen Monaten ist der Druck auf die
Europäische Union, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zuzulassen,
stark gestiegen. Erst vor wenigen Wochen hatten die USA ankündigt, bis
spätestens Mitte Juni die Europäische Union – unter anderem wegen des
de facto-Moratoriums für Zulassungen von Gentechnikpflanzen und
–lebensmitteln – vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen.
Die Akzeptanz der Verbraucher lässt sich jedoch nicht mit einer Klage
vor der WTO erzwingen.
Bisher liegen von der EU-Kommission nur unzureichende Vorschläge für
die Sicherung der Koexistenz vor. Heftig umstritten ist ein Papier, das
im März der EU-Agrarkommissar Franz Fischler vorlegte. Er schlägt darin
unter anderem vor, dass nicht die Verursacher, also die Gentechnik-
Betreiber, sondern Landwirte und Züchter dafür zahlen sollen, wenn sie
ihre Produkte gentechnikfrei halten wollen. Dieser Vorschlag ist nicht
akzeptabel. Wer die Kosten verursacht, die für den Schutz ökologischer
und konventioneller Landwirtschaft notwendig sind, muss zahlen. Deshalb
setzen wir uns für eine strikte Anwendung des Verursacherprinzips ein.
Seit 1998 sind keine neuen gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU
für den kommerziellen Anbau und Vermarktung zugelassen worden. Dieses
de facto Moratorium soll erst aufgehoben werden, wenn es neue
gesetzliche Regelungen für die Zulassung von GVO gibt. Über wichtige
Fragen zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln wird das EU-
Parlament Anfang Juli abstimmen. Ungeklärt ist auch noch, wie hoch
Saatgut als erstes Glied in der Nahrungskette gentechnisch verunreinigt
sein darf, ohne dass es gekennzeichnet werden muss. Während Umwelt-,
Verbraucher- und Landwirtschaftsverbände hier eine "Null-Toleranz"
fordern, sieht die EU-Kommission Grenzwerte zwischen 0,3 bis 0,7
Prozent vor. Eine Berechnung der Zukunftsstiftung Landwirtschaft ergab,
dass bei diesen Grenzwerten in den Ländern der EU jährlich rund 7
Milliarden gentechnisch veränderte Mais- und Rapspflanzen ohne
Genehmigung und Kontrolle angebaut werden dürften. Wir meinen: Je
weniger Kontamination im Saatgut zugelassen ist, desto weniger Probleme
bei der Weiterverbreitung und im Endprodukt. Deshalb setzen wir uns für
einen möglichst geringen Grenzwert ein.
( Pressemitteilung Nr. 338/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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