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Ein Paukenschlag für den Rechtsstaat
vom 10.04.2003

Berlin. Zu der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Fall Jakob von Metzler erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung zur Folter zu Beginn des Mordprozesses gegen Magnus Gäfgen im Fall Jakob von Metzler Fraktur geredet: Folter und ihre Anwendung für jeden noch so gut gemeinten Zweck ist unter allen Umständen verboten. Alle im Umfeld von Folterdrohungen herbeigeführten Geständnisse sind unverwertbar.

Wir sind erleichtert und erfreut über die Gerichtsentscheidung. Mit dieser Entscheidung wurde geltendes Recht bekräftigt und wieder auf ein festes Fundament gestellt.

Das absolute Verbot der Folter ist als Völkerrecht Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Höchste Zeit, dass dies auch vom Deutschen Bundestag im Namen des deutschen Volkes bekräftigt wird.

( Pressemitteilung Nr. 225/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )

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