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Ein Paukenschlag für den Rechtsstaat
vom 10.04.2003
Berlin. Zu der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Fall Jakob von
Metzler erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung zur
Folter zu Beginn des Mordprozesses gegen Magnus Gäfgen im Fall Jakob
von Metzler Fraktur geredet: Folter und ihre Anwendung für jeden noch
so gut gemeinten Zweck ist unter allen Umständen verboten. Alle im
Umfeld von Folterdrohungen herbeigeführten Geständnisse sind
unverwertbar.
Wir sind erleichtert und erfreut über die Gerichtsentscheidung. Mit
dieser Entscheidung wurde geltendes Recht bekräftigt und wieder auf
ein festes Fundament gestellt.
Das absolute Verbot der Folter ist als Völkerrecht Ausdruck des
Schutzes der Menschenwürde. Höchste Zeit, dass dies auch vom Deutschen
Bundestag im Namen des deutschen Volkes bekräftigt wird.
( Pressemitteilung Nr. 225/2003 der Bundestagsfraktion B90/Grüne )
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