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Bioethik: Für eine gesetzliche Regelung
vom 21.01.2003
Kreis Neuss. Der Vorstand von Bündnis 90/Die GRÜNEN hat sich für eine gesetzliche Regelung des Klon-Verbotes ausgesprochen. Nachdem zum Jahreswechsel Gerüchte über die Geburt von zwei angeblich geklonten Babys aufkamen, fordern die GRÜNEN ein gesetzliches Klon-Verbot.
Auch bei der Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID) verbleiben die GRÜNEN bei ihrer ablehnenden Haltung. "Es handelt sich dabei nicht um Diagnostik sondern um Selektion und das lehnen wir ab", so Vorstandssprecher Ingo Kolmorgen.
Dabei begrüßten die Kreis-GRÜNEN die diesbezügliche deutsch-französische Bemühung zur Ächtung des reproduktiven Klonens und fordern deren Fortsetzung. Daneben begrüßten sie den gemeinsam mit der SPD eingebrachten Bundestagsantrag für ein umfassendes Klonverbot, der maßgeblich durch die GRÜNEN beeinflusst wurde. Auch sei ein vom Kreisverband Neuss mitgestellter Parteitagsantrag eingeflossen.
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