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Konnexitätsprinzip in die Verfassung aufnehmen
vom 11.09.02

Dormagen. Für die Aufnahme des Konnexitätsprinzips ins Grundgesetz hat sich jetzt der Kandidat der Bündnisgrünen für den Wahlkreis 109 (Neuss/Dormagen/Grevenbroich/Rommerskirchen), Ingo Kolmorgen ausgesprochen. "Es muss auch hier der Grundsatz gelten, wer bestellt, der bezahlt", bringt Kolmorgen die Sache auf den Punkt. Das Konnexitätsprinzip bedeutet, dass den Gemeinden von Land und Bund nur Aufgaben übertragen werden dürfen, wenn den Kommunen auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

Daneben sprach Kolmorgen sich auch für die Einführung eines "Konsultationsmechanismusses" nach österreichischem Vorbild aus, durch den die Spitzenverbände der Städte und Gemeinden in Deutschland stärker am Gesetzgebungsverfahren des Bundes beteiligt würden. Hiernach dürfte eine höherrangige Ebene, also z.B. der Bund, ein Gesetz nur dann beschließen, wenn die hiervon betroffene Ebene, etwa die Gemeinden, dem zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, müssen die Kosten von der Ebene getragen werden, die sie veranlasst hat.

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